Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2.1 Allgemeine Zuständigkeit im Ermittlungsverfahren

Rz. 11 Während § 391 Abs. 1 S. 1 AO eine Regelung zur Zuständigkeitskonzentration im Erkenntnisverfahren trifft, nimmt S. 2 dieser Vorschrift das Ermittlungsverfahren davon weitgehend aus. Daher ist im vorbereitenden Verfahren, d. h. im staatsanwaltschaftlichen bzw. finanzbehördlichen Ermittlungsverfahren, bis zum Abschluss der Ermittlungen, die örtliche Zuständigkeit der Am...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6.1 Beratungspflicht

Rz. 41 Der Verteidiger muss seinen Mandanten umfassend beraten.[1] Diese Beratung erstreckt sich auf mögliche Probleme des Ermittlungsverfahrens sowie auftretende Fragen tatsächlicher und rechtlicher Art. Hierzu gehört insbesondere die Aufklärung über die prozessuale und materielle Rechtslage, aber auch die Information über etwaige steuerliche Folgen und die Möglichkeit, z. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.3.1 Entscheidung des Gerichts

Rz. 27 Hält das Gericht den Antrag der Finanzbehörde auf Erlass des Strafbefehls für begründet, so hat es dem Antrag zu entsprechen.[1] Wie schon bei der Entscheidung der Finanzbehörde, steht dem Gericht dabei kein Ermessen zu. Hat das Gericht dagegen Bedenken, so kann es einen Termin zur Durchführung einer Hauptverhandlung anberaumen.[2] Daneben stehen dem Gericht weitere E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6.5 Eigene Ermittlungen des Verteidigers

Rz. 51 Da der Verteidiger seinem Mandanten umfassend Beistand leisten muss, ist er kraft dieser Aufgabe auch zu eigenen Ermittlungen berechtigt und gehalten, den Mandanten entlastende Umstände in das Verfahren einzubringen. Zu diesem Zweck darf er nach allgemeiner Ansicht eigene Nachforschungen anstellen.[1] Er kann eigene Sachverständigengutachten einholen oder z. B. einen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6.7 Beschlagnahme von Verteidigerunterlagen

Rz. 53 Der Verteidiger hat aufgrund des § 53 Abs. 1 Nr. 2 StPO ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht bezüglich der Umstände, die er im Rahmen eines Mandatsverhältnisses erlangt hat. Dieses Recht wird durch ein Beschlagnahmeverbot flankiert. Nach § 97 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StPO unterliegen schriftliche Mitteilungen zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger nicht der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.2 Freiheitsstrafe

Rz. 24 Die Finanzbehörde kann mit dem Strafbefehl die Verhängung einer Freiheitsstrafe beantragen, sofern diese nicht mehr als ein Jahr beträgt und der Angeschuldigte einen Verteidiger hat.[1] Hat er im Laufe des Ermittlungsverfahrens auf einen Verteidiger verzichtet, so stellt dies für die Finanzbehörde keinen Hinderungsgrund für einen Strafbefehlsantrag dar. Allerdings mus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.3 Dolmetscher und Übersetzer

Rz. 5 Auch Dolmetscher und Übersetzer werden nach dem JVEG entschädigt[1], mangels Erwähnung in § 405 AO jedenfalls, soweit das JVEG unmittelbar anzuwenden ist (s. Rz. 1a). Dolmetscher werden ähnlich wie Sachverständige behandelt. Allerdings erhalten Sie ein Zeithonorar von nur 85 EUR.[2] Übersetzer erhalten ein Zeilenhonorar nach § 11 JVEG, das sich nach der Menge des übers...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1.1 Zeugen

Rz. 3 Zeugen sind Personen, die in einem gegen einen anderen gerichteten Ermittlungsverfahren eine persönliche Wahrnehmung über in der Vergangenheit liegende Tatsachen bekunden.[1] Anspruchsberechtigt ist nur der jeweilige Zeuge. Bedient sich der Zeuge bei Erfüllung seiner Aussagepflicht eines Bevollmächtigten oder eines Beistands, so kann diese Hilfsperson keinen Entschädigu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.2 Aufgabe des Strafverfahrens

Rz. 5 Das materielle Strafrecht normiert die Merkmale der strafbaren Handlung und droht die Rechtsfolgen des Fehlverhaltens an.[1] Die Durchsetzung der staatlichen Strafgewalt erfolgt im Strafverfahren. Das Strafverfahrensrecht ist die Summe der Rechtsnormen, in denen die im Strafverfahren tätigen Organe und Personen bestimmt werden (Strafgerichtsverfassungsrecht; s. z. B. R...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.5 Steuerberater als möglicher Zeuge

Rz. 15 Bei der Entscheidung, ob ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe als Alleinverteidiger auftreten soll, ist insbesondere zu überlegen, ob der Berater als möglicher Zeuge infrage kommt.[1] Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass der steuerliche Berater oftmals für die Erstellung der Buchhaltung bzw. der Steuererklärung oder steuerlichen Gestaltung v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.2.2.2 Hauptverfahren

Rz. 10 Mit dem Eröffnungsbeschluss bzw. der Anberaumung des Termins zur Hauptverhandlung im Strafbefehlsverfahren beginnt das gerichtliche Hauptverfahren, dessen wesentlicher Teil die öffentliche Hauptverhandlung ist. Der Gang der Hauptverhandlung ist in § 243 StPO geregelt. Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Aufruf der Sache. Dem schließt sich im Wesentlichen die Feststell...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6.4 Beteiligung des Verteidigers an Ermittlungshandlungen

Rz. 49 Für den Verteidiger besteht kein allgemeines Recht, bei Ermittlungshandlungen anwesend zu sein. Dies gibt es nur bei bestimmten richterlichen Untersuchungshandlungen.[1] Dies gilt entsprechend bei Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft bzw. die nach § 386 AO ermittelnde Finanzbehörde.[2] Soweit ein Anwesenheitsrecht besteht, hat der Verteidiger auch ein Frage- und ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5.2.1 Allgemeines

Rz. 20 Gegen die von der Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 S. 2 AO getroffenen Ermittlungsmaßnahmen ergibt sich der Rechtsschutz nach der StPO . Grundsätzlich nicht mehr in Betracht kommt ein Vorgehen nach § 23 EGGVG gegen Maßnahmen der Ermittlungsbehörden.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.1 Geldstrafe

Rz. 22 Die Bemessung der Geldstrafe erfolgt anhand der Regelungen des § 40 StGB. Danach wird die Geldstrafe in Tagessätzen bemessen, die mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, maximal 360 Tagessätze umfassen darf. Dies gilt jeweils pro begangener Straftat, sodass bei mehreren prozessualen Taten mehrere Geldstrafen bis zu einer maximalen Gesamtgeldstraf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6.8 Verteidigung im gerichtlichen Verfahren

Rz. 54 Das Ermittlungsverfahren führt, sofern es nicht zur Einstellung gelangt, zur Erhebung der öffentlichen Klage.[1] Mit Eingang der Anklageschrift bei Gericht beginnt ein neuer Verfahrensabschnitt, das Zwischenverfahren. [2] Der Verteidiger erhält die Anklageschrift unter der gleichzeitigen Aufforderung, etwaige Einwendungen vorzubringen bzw. weitere Beweiserhebungen zu b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.2 Eigentumsübergang

Rz. 2 Die beschlagnahmten oder sonst sichergestellten Sachen, die ein Unbekannter zurückgelassen hat, der bei einer Steuerstraftat[1] auf frischer Tat angetroffen wurde, gehen kraft Gesetzes nach Ablauf eines Jahres in das Eigentum des Staates über, wenn der Eigentümer unbekannt ist. Das Eigentum an diesen Sachen fällt an die steuerberechtigte Körperschaft, beim Bannbruch im...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1 Anspruchsberechtigte

2.1.1 Zeugen Rz. 3 Zeugen sind Personen, die in einem gegen einen anderen gerichteten Ermittlungsverfahren eine persönliche Wahrnehmung über in der Vergangenheit liegende Tatsachen bekunden.[1] Anspruchsberechtigt ist nur der jeweilige Zeuge. Bedient sich der Zeuge bei Erfüllung seiner Aussagepflicht eines Bevollmächtigten oder eines Beistands, so kann diese Hilfsperson keinen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3 Grundzüge des Kostenrechts

2.3.1 Allgemeines Rz. 5 Die Entscheidung über die Kostenfolge ist grundsätzlich abhängig vom Verfahrensergebnis. 2.3.2 Ermittlungsverfahren ohne gerichtliche Beteiligung Rz. 6 Beginnt die Finanzbehörde oder die Staatsanwaltschaft mit der Einleitung[1] ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren, so fallen ihnen die Aufwendungen der Ermittlungen zur Last, wenn sie das Verfah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3 Kostenerstattung (S. 2)

3.1 Kostenentscheidung und Kostenfestsetzung Rz. 9 Eine Erstattung der notwendigen Auslagen des Beteiligten setzt eine zu seinen Gunsten ergangene gerichtliche Entscheidung voraus. Diese Entscheidung regelt nur die Kostenpflicht dem Grund nach. Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten wird auf Antrag des Beteiligten durch den Rechtspfleger des Strafgerichts festgesetzt, das mit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3 Hinweise zur Verteidigung im Strafverfahren

3.1 Allgemeines Rz. 16 Die StPO unterscheidet die gewählte Verteidigung, die in allen Abschnitten des Strafverfahrens unabhängig von dem Tatvorwurf möglich ist[1], die notwendige Verteidigung, die dann vorliegt, wenn spezielle erschwerende Umstände gegeben sind.[2] 3.2 Wahlverteidigung 3.2.1 Beauftragung eines Verteidigers Rz. 17 Die Bestellung als Verteidiger erfordert eine beson...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.2 Wahlverteidigung

3.2.1 Beauftragung eines Verteidigers Rz. 17 Die Bestellung als Verteidiger erfordert eine besondere Vollmacht.[1] Die allgemeine Vollmacht eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe zur Vertretung in Steuersachen erstreckt sich inhaltlich i. d. R. nicht auf die Verteidigungsbefugnis, da die Vertretungsbefugnis grundsätzlich nicht die Verteidigungsbefugnis beinhaltet[2] un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2 Zuständigkeit des Zusammenhangs

2.1 Gesetzliche Begriffsbestimmung Rz. 5 Für die Bestimmung des Zusammenhangs gilt nach § 389 S. 2 AO die Regelung des § 3 StPO entsprechend. Ein Zusammenhang ist hiernach vorhanden, wenn eine Person mehrerer Straftaten beschuldigt wird, wobei es nicht auf einen inhaltlichen Zusammenhang der Taten ankommt, oder bei einer Tat mehrere Personen als Täter, Teilnehmer oder der Begün...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3 Übernahmeersuchen (Abs. 2)

3.1 Allgemeines Rz. 6 Diejenige Finanzbehörde i. S. d § 390 Abs. 1 AO, die wegen der Tat zuerst ein Strafverfahren eingeleitet hat, hat gem. § 390 Abs. 2 S. 1 AO das Recht, eine andere sachlich und örtlich zuständige Finanzbehörde um Übernahme der Strafsache zu ersuchen.[1] Ein umgekehrtes Ersuchen, nach dem die örtlich und sachlich zuständige Behörde, die nicht als erste das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.2 Übernahmegrund

3.2.1 Primäre Zuständigkeit nach § 390 Abs. 1 AO Rz. 7 § 390 Abs. 1 AO räumt derjenigen Finanzbehörde, die das Strafverfahren wegen der Straftat zuerst eingeleitet hat, die Priorität ein. Dieser Finanzbehörde gebührt der Vorzug, weil davon ausgegangen werden muss, dass sie auch bereits in der Ermittlung des Sachverhalts weiter fortgeschritten ist. Rz. 8 Für die Bestimmung der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2 Zuständigkeit des Amtsgerichts (Abs. 1)

2.1 Örtliche Zuständigkeit (Abs. 1 S. 1) Rz. 3a § 391 Abs 1 S. 1 AO regelt die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts bei Steuerstraftaten. Diese Regelung gilt erst nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens im Erkenntnisverfahren[1], also ab Anklageerhebung im Zwischen- und Hauptverfahren[2] bzw. ab Beantragung des Erlasses eines Strafbefehls.[3] Die Regelung über die örtlich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Allgemeines

1.1 Bedeutung der örtlichen Zuständigkeit Rz. 1 Durch die örtliche Zuständigkeit nach § 388 AO wird für das Steuerstrafverfahren bestimmt, welche der nach §§ 386, 387 AO funktionell und sachlich für die strafrechtlichen Ermittlungen zuständigen Finanzbehörden i. S. v. § 386 AO tätig zu werden hat. Die örtliche Zuständigkeit bewirkt die konkrete Ermittlungspflicht im Steuerstr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1 Allgemeines

1.1 Recht auf Verteidigung Rz. 1 Nach § 385 Abs. 1 AO gelten für das Steuerstrafverfahren und für das Verfahren wegen Straftaten, auf die sich die Ermittlungskompetenz der Finanzbehörden i. S. v. § 386 Abs. 1 AO erstreckt[1], die allgemeinen Vorschriften der StPO. Hier treffen insbesondere §§ 137–149 StPO Regelungen zur Verteidigung, die für den Bereich des Steuerstrafrechts ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Überblick über das allgemeine Strafverfahren

2.1 Gliederung des Strafverfahrens Rz. 2 Rz. 3 Rz. 4 2.2 Aufgabe des Strafverfahrens Rz. 5 Das materielle Strafrecht normiert die Merkmale der strafbaren Handlung und droht die Rechtsfolgen des Fehlverhaltens an.[1] Die Durchsetzung der staatlichen Strafgewalt erfolgt im Strafverfahren. Das Strafverfahrensrecht ist die Summe der Rechtsnormen, in denen die im Strafverfahren tät...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.4 Rechtsschutz des Angeklagten

3.4.1 Allgemeines Rz. 31 Gegen den Strafbefehl kann der Angeklagte binnen zwei Wochen[1] bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen.[2] Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung. In der Folge eines form- und fristgerecht[3] eingelegten Einspruchs terminiert das Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 5 Die Entscheidung über die Kostenfolge ist grundsätzlich abhängig vom Verfahrensergebnis.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 5 Rechtsschutz im Ermittlungsverfahren

5.1 Rechtsweg Rz. 18 Ermittlungsmaßnahmen der Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 S. 2 AO in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind keine Abgabenangelegenheiten i. S. v. § 347 Abs. 2 AO, sodass der Finanzrechtsweg hierfür nicht gegeben ist.[1] Das Strafverfahren ist kein Verwaltungsverfahren i. S. d. Gesetzes. Soweit die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 S. 2 AO Funktio...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1 Allgemeines

1.1 Zweck der Vorschrift Rz. 1 § 394 AO regelt den Eigentumsübergang von Sachen, die ein Unbekannter, der bei einer Steuerstraftat betroffen worden ist, zurückgelassen hat. Die Vorschrift bezweckt eine Vereinfachung des Einziehungsverfahrens.[1] Ist ihr Tatbestand erfüllt, entfällt das objektive Einziehungsverfahren.[2] Sie gilt nicht im Bußgeldverfahren, da sie im Katalog de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6 Rechte und Pflichten des Verteidigers

3.6.1 Beratungspflicht Rz. 41 Der Verteidiger muss seinen Mandanten umfassend beraten.[1] Diese Beratung erstreckt sich auf mögliche Probleme des Ermittlungsverfahrens sowie auftretende Fragen tatsächlicher und rechtlicher Art. Hierzu gehört insbesondere die Aufklärung über die prozessuale und materielle Rechtslage, aber auch die Information über etwaige steuerliche Folgen un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2 Eignung zur Behandlung im Strafbefehlsverfahren

2.2.1 Allgemeines Rz. 6 Das Gericht erlässt einen Strafbefehl nur dann, wenn es sich bei der zu ahndenden Tat um ein Vergehen handelt.[1] Vergehen sind solche Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind.[2] Dabei bleiben Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2 Voraussetzungen des Eigentumsübergangs (S. 1)

2.1 Befangene Sachen Rz. 4 Ausgangspunkt der Vorschrift sind Sachen, also körperliche Gegenstände [1], die unter bestimmten Voraussetzungen in den Gewahrsam der Strafverfolgungsorgane gelangt sind. Dies erfolgt durch Sicherstellung oder Beschlagnahme.[2] Bei diesen Sachen kann es sich entweder um Tatwerkzeuge, wie Transportmittel, handeln oder um Erzeugnisse oder Waren, auf di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4 Zuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan (Abs. 3)

4.1 Allgemeines Rz. 19 Das verfassungsrechtliche Gebot des gesetzlichen Richters [1] erfordert, dass nicht nur die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit des zur Entscheidung berufenen Gerichts, sondern auch der zuständige Spruchkörper des Gerichts und dessen Besetzung von vornherein feststehen. Diese Festlegung erfolgt durch den Geschäftsverteilungsplan, der vor B...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.3 Notwendige Verteidigung

Rz. 33 Nach § 140 Abs. 1 StPO ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers notwendig, wenn z. B. die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet; dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird; das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann. In umfangreichen Hinterziehungsfällen wird regelmäßig vor einer (Wirtschafts-)S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.5 Kosten der Verteidigung

Rz. 40 Die Kosten, die der Beschuldigte für seine Verteidigung aufbringen muss, richten sich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) v. 5.5.2004[1] bzw. der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) v. 17.12.1981 i. d. F. des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes v. 5.5.2004.[2] Neben diesen gesetzlichen Gebühren kann der Verteidiger auch aufgrund einer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.1 Form und Inhalt des Antrags

Rz. 19 Liegen die Voraussetzungen vor und hat die Finanzbehörde dies in ihrem wesentlichen Ermittlungsergebnis vermerkt, so fertigt sie einen Strafbefehlsentwurf. Dieser muss inhaltlich den Ansprüchen des § 409 StPO genügen und folgende Angaben enthalten[1]: Angaben zur Person des Angeklagten und etwaige Nebenbeteiligte, Name des Verteidigers, Bezeichnung der Tat, die dem Angek...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.3.3 Stellung der Finanzbehörde

Rz. 30 Lehnt das Gericht den Strafbefehlsantrag endgültig ab, so steht der Finanzbehörde, und nicht der Staatsanwaltschaft, die sofortige Beschwerde zu.[1] Diese ist binnen einer Woche nach Bekanntgabe einzulegen.[2] Maßgebend für den Beginn der Frist ist die Bekanntgabe gegenüber der Finanzbehörde, nicht gegenüber der Staatsanwaltschaft. Über die sofortige Beschwerde entsch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 31 Gegen den Strafbefehl kann der Angeklagte binnen zwei Wochen[1] bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen.[2] Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung. In der Folge eines form- und fristgerecht[3] eingelegten Einspruchs terminiert das Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, die Hauptverhan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1.4 Exkurs: Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft

Rz. 10 Für die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft trifft die AO keine Sonderregelung, sodass die Bestimmungen des GVG anzuwenden sind. Das verfassungsrechtliche Gebot des gesetzlichen Richters[1] gilt für die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft nicht, auch nicht entsprechend.[2] Demgemäß ist die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft keine Verfahrensvoraussetzung für das st...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3.1 Umsatzsteuer

Rz. 11b Für die Frage, ob Entschädigungen nach § 405 AO umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig sind, kommt es auf den Grund der Entschädigung an. Die Entschädigung für Zeugen und ehrenamtliche Richter nach dem JVEG ist nach zutreffender Auffassung der Finanzverwaltung nicht umsatzsteuerbar. Es handelt sich um echten Schadenersatz, bei dem es an einem Leistungsaustausch feh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.2.2 Gerichtliches Verfahren

Rz. 9 An das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren schließt das gerichtliche Verfahren beim Strafgericht [1] an, in dem wiederum zwei Verfahrensabschnitte zu unterscheiden sind. 2.3.2.2.1 Zwischenverfahren Rz. 9a Nach Eingang der Anklageschrift entscheidet das Strafgericht über die Zulassung der Anklage.[1] Dieses Zwischenverfahren endet entweder mit der Ablehnung der Er...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1 Prüfungsumfang der Finanzbehörde

Rz. 5 Die Voraussetzungen und Grenzen für den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls ergeben sich aus § 400 AO und aus §§ 407ff. StPO. Die Finanzbehörde prüft nicht nur, ob die Sache für eine Erledigung im Strafbefehlswege geeignet ist und ob die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten. Vielmehr muss die Finanzbehörde prüfen, ob nach ihrer Auf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2.3 Strafbefehl gegen Täter, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind

Rz. 9 Kein Ausschlussgrund für den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls sind fehlende Kenntnisse der deutschen Sprache beim Beschuldigten. Allerdings gebietet es das Recht auf ein faires Verfahren[1], dass der Angeschuldigte den Strafbefehl in einer für ihn verständlichen Sprache erhält.[2] Geschieht dies nicht, so hindert dies nicht die Wirksamkeit des Strafbefehls. Allerdi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3.4 Strafrechtlicher Zweifelssatz

Rz. 16 Ein genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage besteht grundsätzlich auch dann, wenn dem Beschuldigten nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" die Tat nicht nachgewiesen werden kann.[1] Denn dieser Grundsatz bindet nur das Gericht, nicht aber die Ermittlungsbehörden. Allerdings bietet es sich an, dass die Finanzbehörde bei ihrer Prognoseentschei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.2.5 Zurückweisung des Verteidigers

Rz. 32 Verstöße gegen die Bestimmungen über die höchstzulässige Verteidigeranzahl[1] bzw. die Mehrfachverteidigung[2] führen zur Zurückweisung des Verteidigers, sobald der Gesetzesverstoß erkennbar wird.[3] Zuständig ist das Gericht, bei dem das Verfahren anhängig ist bzw. bei dem es anhängig zu machen wäre.[4] Die Ermittlungsbehörde, also die Staatsanwaltschaft bzw. die sel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3 Abweichende Regelungen der örtlichen Zuständigkeit (Abs. 2)

Rz. 16 Nach Abschluss des vorbereitenden Verfahrens beginnt das Hauptverfahren mit der Entscheidung über dessen Eröffnung. Ist für das Hauptverfahren in Steuerstrafsachen das Amtsgericht sachlich zuständig, so bestimmt sich dessen örtliche Zuständigkeit gem. § 391 Abs. 1 S. 1 AO nach der örtlichen Zuständigkeit des Landgerichts. Es ist also zunächst festzustellen, welches Lan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1.2.2 Steuer- und Zollfahndung

Rz. 19 Die Rechtsstellung und Regelung der rechtlichen Befugnisse der Steuer- und Zollfahndung im strafprozessualen Bereich ergeben sich aus:mehr