Deutschland möchte bis zum Jahr 2030 seinen Treibhausgas-Ausstoß gegenüber dem Jahr 1990 um 65 % verringern, bis zum Jahr 2050 um 100 %. Diesem Klimaziel vorausgegangen war eine Klage beim Bundesverfassungsgericht. Dieses erklärte am 29.4.2021 das Deutsche Klimaschutzgesetz in Teilen für verfassungswidrig. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verpflichtete den Staat aktiv vorzubeugen, sodass es in Zukunft nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte der heute jüngeren Menschen kommt. Daher wurde das Ziel bis 2030 auf 65 % erhöht.

Die höheren Ambitionen wirken sich auch auf die CO2-Minderungsziele bis zum Jahr 2030 in den einzelnen Sektoren aus: Diese sind:

  • Energiewirtschaft,
  • Industrie,
  • Verkehr,
  • Gebäudebereich und
  • Landwirtschaft.

Damit leistet Deutschland seinen Beitrag zur Erreichung des Ziels des Klima-Abkommens von Paris, nämlich die Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad.

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