Bei der Abwägung zwischen dem Kauf einer PV-Anlage und den unterschiedlichen Überlassungsformen sollte die Finanzierung das ausschlaggebende Argument sein. Wenn die Anlage aus Eigenkapital finanziert werden kann, lohnt sich in jedem Fall der Kauf. Allerdings vergehen bis zur Amortisation der Anlage einige Jahre. Das Leasen oder die Miete einer PV-Anlage lohnt sich für Hausbesitzer, wenn die Fremdfinanzierungskosten des Kaufs höher sind als die Leasingkosten oder wenn eine große Investition vermieden werden soll.

 
Hinweis

Anlagenbetreiber

Unabhängig von der Überlassungsform ist wichtig, dass der Mieter/Pächter/Leasingnehmer keinerlei Eigentumsrechte an der Anlage hat. Diese liegen komplett beim Leasinggeber/Verpächter/Vermieter. Der Mieter/Pächter/Leasingnehmer ist der Anlagenbetreiber und bezieht den Strom aus der Anlage, nicht vom Leasinggeber/Vermieter/Verpächter. Ansonsten würde es sich (mit allen rechtlichen und steuerlichen Folgen) um eine Direktlieferung an Dritte handeln.

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