"Ökologisch" beschreibt Produkte, die umweltverträglich in Produktion, Nutzung und Entsorgung sind. Bei Lebensmitteln sind gesetzliche Mindestanforderungen einzuhalten, die folgende Prinzipien umfassen:

  • umweltschonende Praktiken,
  • ein hohes Maß der Artenvielfalt,
  • den Schutz der natürlichen Ressourcen,
  • die Anwendung hoher Tierschutzstandards.[1]

Empfehlung zur Anwendung

 
Food ja
Non-Food bedingt

Dieser Begriff eignet sich für die Produktkommunikation bei Lebensmitteln unter Beachtung von gesetzlichen Vorgaben. Er eignet sich bedingt für die Produktkommunikation bei Non-Food Produkten.

Lebensmittel dürfen in der EU nur dann als "öko", "ökologisch" bezeichnet werden, wenn sie den verbindlichen Mindeststandards für die Erzeugung von Bio-Produkten der EG-Öko-Basisverordnung entsprechen und zertifiziert sind. Bei Non-Food Produkten kann die Verwendung nur durch eine substanzielle Reduktion der wichtigsten Umwelteinflüsse eines Produktes gerechtfertigt werden und sollte durch ein entsprechendes Label gesetzt werden.

 
Praxis-Beispiel

Anwendungsbeispiel

Unser Getreide wird nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus erzeugt, u. a.:

  • Verzicht auf den Einsatz von chemischem Dünger/Pflanzenschutzmitteln
  • Förderung nachhaltiger Bodenfruchtbarkeit
  • Verzicht auf gentechnologische Verfahren.

Weiterführende Inhalte finden Sie im Sustainable Product Claims 2.0 Leitfaden.

[1] Vgl. EG-Öko-Basisverordnung EG-VO 834/2007

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