Alle 4 Ansätze können dazu beitragen, die Prinzipien der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit in Kommunalpolitik und Kommunalfinanzen zu beachten. Am effektivsten dürfte die Kombination aller sein.

Mit der Einführung des Ressourcenverbrauchsystems wird die Grundlage für die Einhaltung der intergenerativen Gerechtigkeit geschaffen. Allerdings ist nicht zielführend, dass diese elementare Systemumstellung auf die Kommunen begrenzt wird, obwohl diese nachweislich in allen betrachteten Bereichen weiter entwickelt sind als die übergeordneten staatlichen Ebenen.

Das Prinzip der Konnexität umfasst hingegen systembedingt alle staatlichen Ebenen. Die Verknüpfung von Leistungsempfänger und Leistungszahler muss zwischen Staat und Bürger noch stärker ausgebaut werden.

Elemente der direkten Demokratie sind in die baden-württembergische Kommunalverfassung in Form von Einwohnerversammlung, Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden implementiert.[1] Sie sind bisher im Vergleich der betrachteten Ansätze von untergeordneter Bedeutung. Dies liegt darin begründet, dass anders als in der Schweiz ein Finanzvorbehalt für direkte Demokratie in den Kommunen in Baden-Württemberg gilt.

Da die Kommunen nur 6  % der staatlichen Gesamtverschuldung in Deutschland ausweisen, wird die Schuldenbremse folgerichtig nur auf Bundes- und Landesebene verfassungsrechtlich eingeführt. Mehrere baden-württembergische Kommunen haben eine Schuldenbremse freiwillig eingeführt, halten diese Selbstbindung ein und beachten so das Nachhaltigkeitsprinzip.

Insgesamt werden die Kommunen dem Nachhaltigkeits- und dem Generationengerechtigkeitsprinzip im Vergleich zu den Ländern und zum Bund am ehesten gerecht. Und das, obwohl die Verpflichtung zur Einhaltung der Prinzipien durch übergeordnete Ebenen mit dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden zu Konflikten führen kann. Die Ursache hierfür liegt darin, dass auf Kommunalebene die Effekte der nachhaltigen Generationengerechtigkeit am ehesten vermittel- und spürbar sind. Deshalb ist auf der untersten Staatsebene die für das Individuum entscheidungsrelevante kurzfristige Wohlfahrtsmehrung am ehesten kongruent mit dem Nachhaltigkeitsprinzip. Input- und Output-Legitimation können auf dieser staatlichen Ebene am einfachsten weiter optimiert werden.

[1] Vgl. §§ 20 a, 20 b und 21 GemO BW.

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