Der gegenwärtige Richtlinienentwurf ist sicherlich ein wichtiger und richtiger Schritt im Kampf gegen Greenwashing. Es bleibt jedoch abzuwarten,

  • ob oder in welcher Form die Richtlinie verabschiedet wird,
  • wie die Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen und
  • welche konkreten Vorgaben letztendlich gelten werden.

Ebenso wird zu beobachten sein, wie die Unternehmen auf die neuen Regelungen reagieren und ob sie ihre umweltbezogenen Aussagen bereits jetzt anpassen werden, um potenzielle Reputationsrisiken zu reduzieren.

Die Green Claims Directive in Verbindung mit dem gestiegenen öffentlichen Bewusstsein für Greenwashing und weiteren Regulierungen hat das Potenzial, einen grundlegenden Wandel im Anspruch an unternehmerische Nachhaltigkeit und die entsprechende Kommunikation zu markieren. Unternehmen müssen dabei insbesondere sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen die Umwelt- und Klimastandards, die sie in ihren Kommunikationskanälen angeben, auch tatsächlich erfüllen – und dass sie dies mit konkreten Daten und Fakten belegen können. Grundvoraussetzung hierfür ist eine fundierte und wirkungsorientierte Nachhaltigkeitsstrategie.

Vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen empfehlen wir daher Unternehmen in Deutschland, ihre Nachhaltigkeitskommunikation bereits jetzt kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls zu adjustieren. Eine frühzeitige Vorbereitung kann sie vor zukünftigen rechtlichen Konsequenzen schützen, ihnen gleichzeitig aber auch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

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