Das Unternehmen gibt an, ob es über eine Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen verfügt.[1]

[1] Diese Informationen unterstützen den Informationsbedarf von Finanzmarktteilnehmern, die der Verordnung (EU) 2019/2088 unterliegen, da sie von einem zusätzlichen Indikator in Bezug auf die wichtigsten negativen Auswirkungen gemäß dem Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle III der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission in Bezug auf Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Investitionen ("Investitionen in Unternehmen ohne Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen") abgeleitet werden.

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