Gemäß ESRS 2 SBM-2 gibt das Unternehmen an, wie die Interessen, Standpunkte und Rechte der Menschen in seiner eigenen Belegschaft, einschließlich der Achtung ihrer Menschenrechte, in seine Strategie und sein Geschäftsmodell einbezogen werden. Die eigene Belegschaft des Unternehmens stellt eine wichtige Gruppe betroffener Interessenträger dar.

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