Rz. 11

Übersteigen direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital einen Satz von mehr als 10 %, sind gesonderte Angaben erforderlich. Der Anteil ist kumulativ über alle gehaltenen Anteile zu ermitteln.

 

Rz. 12

Diese Angabe soll die tatsächlichen Anteile an einem Unt offenlegen. Ziel ist es, einer Verschleierung der tatsächlichen Anteile durch Pyramidenstrukturen, wechselseitige Beteiligungen und zwischengeschalteten Konstrukten vorzubeugen.

 

Rz. 13

Pflichtangaben sind

  • die Höhe des Anteils am Kapital,
  • bei natürlichen Personen: Name und Staat des Wohnsitzes und
  • bei juristischen Personen: Name, Sitz und Staat.

Die Angaben sind Minimalangaben und können durch weiterführende Angaben ergänzt werden.

 

Rz. 14

Die Berechnung der Höhe des Anteils am Kapital kann nach § 33 WpHG erfolgen. Die Angaben können komplett unterbleiben, wenn sie sich bereits im Konzernanhang finden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Sustainability Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge