Rz. 22

Tab. 3 stellt beispielhaft dar, wie typische ESG-Datenanforderungen durch IT unterstützt werden können.

Tab. 3: IT-Unterstützung bei ESG-Datenanforderungen

 
Praxis-Tipp

Worauf ist zu achten und wie kann IT unterstützen?

  • Der unternehmensweite ESG-Berichtsprozess sollte zentral definiert werden, damit ein einheitliches und standardisiertes Vorgehen bei der Datenerhebung und bzgl. der Berechnungsverfahren sichergestellt werden kann. Eine gute Orientierung hierzu bieten das GHG Protokoll und die Guidelines der WBCSD (Rz 4).
  • Der Prozess sollte sich an den Prinzipien der Finanzberichterstattung orientieren und einheitliche Zieldatenstrukturen vorgeben (analog eines Kontenplans), die durch lokale Einheiten dezentral beliefert werden können.
  • Dokumentieren Sie den Prozess als Handbuch und gliedern Sie die Teilprozesse nach ESG-Dimensionen und ESG-Metriken.
  • Beachten Sie, dass verschiedene Reporting-Anforderungen häufig dieselben (oder sehr verwandte) Informationen erfordern – vermeiden Sie daher redundante Erfassungen derselben Daten.
  • Manuell erhobene Daten sollten immer durch einen eingebauten Validierungsprozess (automatisiert oder über 4-Augen-Prinzip) geprüft werden.
  • Alle Aspekte des Prozesses sollten systemgestützt erfolgen (nicht über lokale MS Excel Anwendungen) – achten Sie bei der Auswahl von Standardsoftware darauf, dass sie neben der Abbildung von Metriken und Berichtsstandards auch die systemgestützte Dateneinsammlung über Workflows ermöglicht – diese Prozesse bleiben relevant, trotz zunehmender Standardisierung/Automatisierung. Zusätzlich sollte die Prozess-Dokumentation direkt im System verankert werden können.
  • Prüfen Sie, für welche Metriken eine Standardintegration aus Ihren bestandsführenden Systemen möglich ist.

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