2014 Rekordwert bei Selbstanzeigen
Die meisten Anzeigen habe es in Baden-Württemberg gegeben, gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Bayern. Die wenigsten Selbstanzeigen seien aus Mecklenburg-Vorpommern gemeldet worden.
Der Rekordwert hatte sich schon länger abgezeichnet
Seit Januar ist es für reuige Steuerhinterzieher deutlich schwieriger und teurer, per Selbstanzeige straffrei davonzukommen:
- Verlängerung der steuerlichen Anlaufhemmung für nicht deklarierte Kapitalerträge aus Staaten, die nicht am automatischen Datenaustausch teilnehmen (§ 170 Abs. 6 AO);
- genereller steuerlicher Berichtigungszeitraum von 10 Jahren für eine wirksame Selbstanzeige;
- zusätzliche Sperrgründe für eine strafbefreiende Selbstanzeige, insbesondere die Aufnahme der Wirkung der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung auch an einen Begünstigten, Gehilfen oder Anstifter, die Aufnahme der Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Nachschau, die Absenkung der Betragsgrenze auf 25.000 EUR, Übernahme der Regelbeispiele des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis 5 AO;
- Bezahlung der Hinterziehungszinsen als weitere Tatbestandsvoraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige,
- Staffelung des Zuschlags in § 398a AO abhängig vom Hinterziehungsvolumen. Dieser sog. Strafzuschlag mit bisher 5 % für schwere Steuerhinterziehung wurde verschärft und beträgt bereits bei einer hinterzogenen Steuer zwischen 25.000 bis 100.000 EUR künftig 10 %, ab 100.000 EUR 15 % und ab 1 Mio. EUR ganze 20 %.
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