Mandant als wichtigste "Währung"
Bei einem Kanzleiverkauf ist es für beide Seiten, Käufer und Verkäufer, wichtig zu wissen, was preislich möglich ist. Nach der Ansicht von Fachleuten sollten Käufer nicht immer nur Dauerumsätze im Blick haben, sondern auch einen Blick darauf werfen, wie die Mandantenstruktur aussieht. Besonders interessant ist dabei der Aspekt „Nachhaltigkeit“, etwa in Form jüngerer Mandanten oder solchen, die ihrerseits bereits eine Nachfolgeregelung haben. Bei diesen beiden Mandantengruppen ist das Risiko des Umsatzeinbruchs nach der Übertragung zumindest grundsätzlich geringer, allerdings ist dies keine Gewähr, denn kein Mandant muss sich schließlich übertragen lassen.
Um eine Art „Puffer“ zu haben, greifen die Beteiligten oft auf Abschmelzungsklauseln als zurück. Diese regeln, dass für eine bestimmte Dauer, beispielsweise für ein Jahr Mandatsverluste zu Lasten des Verkäufers gehen.
Dennoch kann es anders laufen, wie das Beispiel von StB Alexander Schmidt (Name der Redaktion bekannt) zeigt, der seine Kanzlei verkauft hat. Er wollte sich auf eine solche Abschmelzklausel nicht einlassen und nahm stattdessen eine Reduzierung des Verkaufspreises um zehn Prozent hin.
Steuerkanzlei als "Standardprodukt"
Nach Aussagen von Vermittlungsexperten findet sich praktisch für jede Steuerkanzlei ein Käufer, da es sich gewissermaßen um ein Standardprodukt handle. Zwar könne es sein, dass bei Kanzleien, die sich in wirtschaftlicher Schieflage befinden, eine Sanierung über mehrere Jahre anstehe, die Gründe dafür lägen allerdings oft in unternehmerischen Entscheidungen, finanziellen Schwierigkeiten oder ungünstigen Kostenstrukturen.
Dennoch gibt es offenbar ein paar Dinge, die den Verkauf eine Kanzlei erschweren und auf die auch Kaufinteressenten achten sollten. Dazu zählen etwa langfristige Mietverträge, wie sie offenbar in den Jahren 1999 und 2000 von vielen Steuerberatern abgeschlossen wurden. Ebenso kann sich ein Problem ergeben, wenn die Räumlichkeiten der Kanzlei zu groß bemessen sind. Ebenso sollten Interessenten einen Blick darauf werfen, dass die Personalkosten nicht mehr als 42 Prozent betragen, die Rendite hingegen sollte bei mindestens 35 Prozent liegen. Hinzu kommt ein nicht unwichtiger Punkt: die in der Kanzlei installierte EDV sollte nicht exotisch sein, denn es könnte sein, dass bei der Suche nach neuen Mitarbeitern dieser Punkt entscheidend sein kann.
Interessenten sollten zudem einen Blick auf die Branchen werfen, in denen die einzelnen Mandanten aktiv sind und überlegen, wie sich deren Zukunft wahrscheinlich darstellt.
Diese Meldung ist Teil unserer Serie rund um „Kanzleinachfolge und Kanzleikauf“. Sie entstand in Kooperation mit der Glawe GmbH, Köln.
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