Verschiedenen Formen von Factoring

Echtes und unechtes Factoring: Übernimmt die Gesellschaft das Ausfallrisiko für den Steuerberater, handelt es sich um echtes Factoring. Kanzleichefs entscheiden sich allerdings häufig für die unechte Form, bei der sie das Risiko tragen, im Fall einer Insolvenz des Mandanten leer auszugehen. Die Abtretung der Forderung erfolgt dabei zur Sicherung der für die Forderung bezahlten Summe und zugleich erfüllungshalber

  • Full-Service: Der Factor übernimmt die Finanzierung, das Delkredere, das Mahnwesen und die Debitorenbuchhaltung. Das ist die am häufigsten gewählte Variante bei Steuerberatern. Stilles und offenes Factoring: Bei Ersterem erfährt der Debitor nichts vom Verkauf der Forderung. Beim offenen Factoring werden die Kunden schriftlich informiert, sie überweisen direkt an die Finanzierungsgesellschaft.
  • Stilles und offenes Factoring: Bei Ersterem erfährt der Debitor nichts vom Verkauf der Forderung. Beim offenen Factoring werden die Kunden schriftlich informiert, sie überweisen direkt an die Finanzierungsgesellschaft.
  • Technik: Zumeist werden die relevanten Daten elektronisch an die Factoringgesellschaft übertragen. In der Praxis läuft das inzwischen reibungslos. Die Datev zum Beispiel bietet Factoring-Schnittstellen für Kanzleien und Unternehmen. Damit können die bereits in der Buchführung erfassten Daten an den Factor exportiert werden.