Verfahrensänderung bei Entsendungen in Abkommensstaaten
Dass die Beantragung von Bescheinigungen bei Entsendung in einen Abkommensstaat elektronisch erfolgen soll, wurde bereits mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz beschlossen.
Elektronisches Verfahren für Entsendebescheinigungen in Abkommensstaaten ab 2026
Bisher wurden Bescheinigungen für Entsendungen in Abkommensstaaten in Papierform beantragt. Ab dem 1.1.2026 gibt es dafür ein elektronisches Antragsverfahren. Mit der Bescheinigung wird bestätigt, dass für den entsandten Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Sozialversicherungsvorschriften gelten, sofern dies durch das Abkommen abgedeckt ist. Auf diese Weise werden Doppelversicherungen vermieden. Genutzt werden kann dafür entweder ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe.
Eine Ausnahme gibt es jedoch: Bei Fällen, für die die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV-Bund) zuständig ist, bleibt das Papierverfahren zunächst noch bestehen. Anträge müssen dort also weiterhin per E-Mail mit PDF-Anhang oder postalisch eingereicht werden.
Zuständigkeiten im Antragsprozess
Die Zuständigkeit für die Ausstellung der Entsendebescheinigung hängt davon ab, wohin der Arbeitgeber die Rentenversicherungsbeiträge seiner Mitarbeitenden abführt:
- Abführung an die Einzugsstelle: In diesem Fall ist die jeweilige Krankenkasse für die Ausstellung der Bescheinigung verantwortlich.
- Keine Abführung an die Einzugsstelle: Hier übernimmt entweder die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) oder die DRV-Bund die Bearbeitung.
- Ausnahmevereinbarungen: Grundsätzlich ist in diesen Fällen die DVKA zuständig.
Ausnahmevereinbarungen sind dann erforderlich, wenn die Voraussetzungen des entsprechenden Abkommens nicht erfüllt werden. Der Nachrichtentyp im Antragsverfahren heißt "SVA-Antrag Ausnahmevereinbarung".
Ablauf des Verfahrens und digitale Rückmeldungen
Um eine sichere Übertragung der Anträge zu gewährleisten, müssen diese über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal der ITSG eingereicht werden.
Für die Rückmeldungen gilt Folgendes:
- Genehmigte Anträge: Die Bescheinigung wird innerhalb von drei Arbeitstagen als druckbare PDF-Datei bereitgestellt. Der Arbeitgeber stellt die Bescheinigung seinen Mitarbeitern zur Verfügung, damit sie sie im Entsendestaat vorlegen können.
- Abgelehnte Anträge: Die Rückmeldung enthält eine Begründung, beispielsweise bei unvollständigen oder unplausiblen Angaben oder wenn die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllt sind.
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
5.546
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
4.700
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.5542
-
Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell
1.00825
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
735
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
721
-
Abzug Arbeitszimmer 2020 und 2021 prüfen
646
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
631
-
Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
625
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
613
-
VG Köln hält Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfen für EU-rechtswidrig
07.01.2026
-
Übergang des Wohnförderkontos bei vorheriger Aufgabe der Selbstnutzung
02.01.2026
-
Ermäßigter Steuersatz bei Betriebsaufgabe trotz Bildung einer § 6b-Rücklage
30.12.2025
-
Verfahrensrechtliche Möglichkeiten bei einem verfristeten Einspruch
29.12.2025
-
Private Fremdwährungskonten: Was seit 2025 steuerlich gilt
29.12.2025
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
22.12.2025
-
Unternehmensrestrukturierungen während Corona-Hilfe-Schlussabrechnungen
17.12.2025
-
Coronahilfe Profisport wird grundsätzlich in Frage gestellt
10.12.2025
-
EU-Beihilferecht als Rückforderungsgrund bei Corona-Wirtschaftshilfen
03.12.2025
-
Übernahmeverpflichtung zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen
03.12.2025