Ansatz der zumutbaren Eigenbelastung bei Krankheitskosten verfassungsgemäß
Unter Hinweis auf dieses bei dem FG Rheinland-Pfalz anhängige Verfahren 4 K 1970/10 war schon im Vorfeld von mehreren Zeitschriften den Steuerpflichtigen empfohlen worden, alle Krankheitskosten zur Berücksichtigung bei den agB zu beantragen, und zwar unabhängig davon, ob sie offensichtlich unter dem Betrag der zumutbaren Belastung lägen oder nicht und die Entscheidung in diesem Verfahren abzuwarten.
Im Streitfall hatten die Kläger für den Veranlagungszeitraum 2008 rd. 1.250 EUR (u.a. Aufwendungen für Chefarztbehandlung und Zweibettzimmerzuschlag) an Krankheitskosten als agB geltend gemacht. Das Finanzamt (FA) sah die Krankheitskosten ohne weitere Prüfung dem Grunde nach als abzugsfähig an. Wegen der zumutbaren Belastung in Höhe von rd. 39.000 EUR (= 6 % des Gesamtbetrags der Einkünfte), ergab sich jedoch kein Abzug als agB.
Mit der dagegen gerichteten Klage trugen die Kläger u.a. vor, bei Krankheitskosten sei stets zu unterstellen, dass die Kosten zwangsläufig entstanden seien. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in seiner Entscheidung (13. Februar 2008 2 BvL 1/06) für den Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung dem subjektiven Nettoprinzip über den Gleichheitssatz unmittelbaren Verfassungsrang eingeräumt, der es erfordere, dass der hierfür – also für die Versicherungsbeiträge - aufgebrachte Teil des Einkommens von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer vollständig auszunehmen sei. Ebenso fordere das BVerfG eine realitätsgerechte, den entsprechenden Bedarf abdeckende Steuerfreiheit des Existenzminimums. Der Gleichheitssatz gebiete, dass ein sozialhilfegleiches Versorgungsniveau in voller Höhe aus steuerfreiem Einkommen bestritten werden könne.
Die Klage hatte allerdings keinen Erfolg. Das FG Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, es sei nicht zu der Überzeugung gelangt, dass im vorliegenden Verfahren die Kürzung der Aufwendungen um die zumutbare Belastung verfassungswidrig sei. Das BVerfG habe in seiner angesprochenen Entscheidung vom Februar 2008 hinsichtlich der gebotenen steuermindernden Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen darauf abgestellt, dass die konkreten Versicherungsbeiträge zur Erlangung eines sozialhilfegleichen Versorgungsniveaus nach Art und Umfang erforderlich sein müssten. Für die gebotene Berücksichtigung von Krankheitsaufwendungen bedeute dies konkret, dass Krankheitskosten als Kosten der Existenzsicherung nicht generell ohne Einberechnung einer zumutbaren Belastung abgezogen werden müssten. Anderes könne allenfalls nur für die medizinischen Leistungen gelten, die ein Sozialleistungsempfänger – kostenfrei – erhalten würde. Eine existenzielle Betroffenheit sei bei den danach noch verbleibenden marginalen Aufwendungen angesichts der Höhe der Einkünfte der Kläger nicht zu erkennen; bei den gesamten Krankheitskosten handele es sich um rd. 0,18 v.H. des Gesamtbetrages der Einkünfte. Den Klägern verbleibe ein Einkommen, das deutlich weit über dem Regelsatz für das Existenzminimum liege. Im Übrigen sei auch noch zu beachten, dass das BVerfG den Gesetzgeber in der angesprochenen Entscheidung (vom Februar 2008) erst ab dem Veranlagungszeitraum 2010 zu einer Neuregelung der Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen aufgefordert habe, während hier das Jahr 2008 im Streit sei.
(FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 6.9.2012, 4 K 1970/10)
Hinweis:
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde nicht zugelassen.
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
375
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
250
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
204
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
145
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
129
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
110
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
108
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
103
-
5. Gewinnermittlung
100
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
100
-
Schätzung bei einem Restaurantbetrieb mit "all-you-can-eat"
03.06.2026
-
Ausschluss des Differenzkindergelds bei Nur-Vermögenseinkünften
01.06.2026
-
Steuerfreiheit einer ausländischen Invaliditätsentschädigung
01.06.2026
-
Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren
01.06.2026
-
Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil
29.05.2026
-
Werbungskostenabzug für vereinbarte Renovierung vor Veräußerung
29.05.2026
-
Keine Entschädigung für Verfahrensdauer während des Ruhens des Verfahrens
28.05.2026
-
Alle am 28.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
28.05.2026
-
Neue anhängige Verfahren im Mai 2026
28.05.2026
-
Vorzeitige Anforderung einer ESt-Erklärung
28.05.2026