Wechsel der Finanzamtszuständigkeit bei Wohnsitzwechsel
Auf Antrag des Klägers erließ das Finanzamt einen Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge für das Jahr 2005. Die verwirkten Säumniszuschläge wurden in dem Bescheid näher erläutert. Gegen den Bescheid führte der Kläger ein erfolgloses Einspruchsverfahren, welches nach einem Zuständigkeitswechsel von einem anderen Finanzamt geführt wurde. Gegen die Einspruchsentscheidung erhob der Kläger fristgerecht die Klage beim Finanzgericht. Er machte hierbei insbesondere geltend, das Einspruchsverfahren sei von der unzuständigen Finanzbehörde betrieben worden. Zudem sei Verjährung eingetreten.
Abrechnungsbescheid wirksam
Die Klage wurde als unbegründet zurückgewiesen, da der Abrechnungsbescheid keinen rechtlichen Bedenken begegne. Zunächst sei der Abrechnungsbescheid entgegen dem Vorbringen des Klägers durchaus hinreichend bestimmt gewesen, auch sei die Berechnung der Höhe der Säumniszuschläge zutreffend erfolgt. Ein Erlöschen aufgrund des Eintritts der Verjährung sei entgegen der Auffassung des Klägers nicht gegeben. Schließlich habe auch die zuständige Behörde die Entscheidung getroffen. Für den Erlass eines Abrechnungsbescheides sei die Finanzbehörde zuständig, die den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, um dessen Verwirklichung gestritten werden, festgesetzt habe. Nachträglich Änderungen, etwa durch einen Wohnsitzwechsel, seien nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Allerdings gelte dies nicht, wenn der Abrechnungsbescheid selber die Grundlage der Anspruchsverwirklichung sei. Insbesondere gelte dies auch für einen Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge. Insofern sei es zutreffend gewesen, dass nach dem Wohnsitzwechsel das neu zuständige Finanzamt entschieden habe.
Kein Wechsel der Zuständigkeit für den Abrechnungsbescheid
Grundsätzlich führt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ein Wohnsitzwechsel nicht zu einem Wechsel der Zuständigkeit für den Abrechnungsbescheid (BFH, Urteil v. 12.7.2011, VII R 69/10, BFH/NV 2011 S. 1936 = HaufeIndex 2742045). Der Bundesfinanzhof hat dies damit begründet, dass die „Frage des Fortbestehens eines Anspruchs“, über die in einem Abrechnungsbescheid entschieden wird, „nicht mit dem Wohnsitzwechsel in eine andere Zuständigkeit übergegangen ist“. Dies sei aus dem Wortlaut der Zuständigkeitsnormen zu schließend, da dort nur die Zuständigkeit für das Besteuerungsverfahren geregelt sein, nicht aber für das Erhebungsverfahren. Diese Auffassung hat Einiges für sich. Dann erscheint es auch zutreffend, wie vom Finanzgericht hier entschieden, für einen Abrechnungsbescheid, der selber erst die Grundlage für die Festsetzung von Säumniszuschlägen ist, von einem Wechsel der Zuständigkeit auszugehen. Dies stellt eine konsequente Anwendung der BFH-Rechtsprechung dar.
Revision zugelassen
Da die Frage der Zuständigkeit bislang höchstrichterlich ungeklärt ist, hat das Finanzgericht allerdings die Revision zum Bundesfinanzhof nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zugelassen.
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 18.5.2017, 12 K 15308/15, Haufe Index 11246132
-
Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen
407
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
307
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
279
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
241
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
217
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
178
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
177
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbstständigen
1721
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
161
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1361
-
Spendenabzug für Zahlungen eines Gesellschafters einer gGmbH
21.01.2026
-
Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
20.01.2026
-
Erbauseinandersetzung über Anteile an einer grundbesitzenden GmbH
20.01.2026
-
Zu Unrecht gewährte Energiepreispauschale durch Arbeitgeber
20.01.2026
-
Unpfändbarkeit des einzigen Kfz bei Agoraphobie
19.01.2026
-
Keine Minderung des geldwerten Vorteils aus der Kfz-Überlassung durch selbst gezahlte Parkplatzmiete
19.01.2026
-
AdV wegen unzureichender Aktenvorlage durch das Finanzamt
19.01.2026
-
Passivität des Investors maßgebend für Eingreifen der Beschränkungen des § 15b EStG
19.01.2026
-
Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR
16.01.2026
-
Prüfung der Behaltensfrist erbschaftsteuerbegünstigten Vermögens
16.01.2026