Vorläufiger Rechtsschutz wegen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des ErbStG

Ein berechtigtes Interesse liegt jedenfalls vor, wenn der Steuerpflichtige mangels des Erwerbs liquider Mittel (wie z.B. Bargeld, Bankguthaben, mit dem Ableben des Erblassers fällige Versicherungsforderungen) zur Entrichtung der festgesetzten Erbschaftsteuer eigenes Vermögen einsetzen oder die erworbenen Vermögensgegenstände veräußern oder belasten muss.
Der II. Senat des BFH hält nicht mehr an seiner Rechtsprechung fest, nach der eine Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung eines Steuerbescheids ausscheidet, wenn zu erwarten ist, dass das BVerfG lediglich die Unvereinbarkeit eines Gesetzes mit dem Grundgesetz (GG) aussprechen und dem Gesetzgeber eine Nachbesserungspflicht für die Zukunft aufgeben wird.
Die Antragstellerin ist die geschiedene Ehefrau des im September 2011 verstorbenen Erblassers. Aufgrund eines Vermächtnisses des Erblassers erhält sie auf Lebenszeit eine monatliche Rente von 2.700 €. Die hierfür anfallende Erbschaftsteuer in Höhe von 71.000 € entrichtete die Antragstellerin Ende 2012. Das Finanzamt und das Finanzgericht lehnten es ab, die Vollziehung des Erbschaftsteuerbescheids aufzuheben und die Erbschaftsteuer vorläufig an die Antragstellerin zu erstatten.
Der BFH hat die Vollziehung des Erbschaftsteuerbescheids mit Wirkung ab Fälligkeit der Erbschaftsteuer aufgehoben, bis das BVerfG in dem Verfahren 1 BvL 21/12 entschieden hat. Maßgebend hierfür war, dass der BFH die als verfassungswidrig angesehene Vorschrift bereits dem BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt hat und im Streitfall ein berechtigtes Interesse an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht. Kann ein Erwerber die Erbschaftsteuer nicht bzw. nicht ohne weitere, ggf. auch verlustbringende Dispositionen aus dem Erwerb begleichen, ist ihm wegen des anhängigen Normenkontrollverfahrens nicht zuzumuten, die Erbschaftsteuer vorläufig zu entrichten. Gehören dagegen zu dem der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb auch verfügbare Zahlungsmittel, die zur Entrichtung der Erbschaftsteuer eingesetzt werden können, fehlt regelmäßig ein vorrangiges Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes.
Vorläufiger Rechtsschutz ist unabhängig davon zu gewähren, welche Entscheidung vom BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der vorgelegten Norm zu erwarten ist. Ist ein qualifiziertes Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vorhanden, muss es im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG auch effektiv durchsetzbar sein und darf nicht deshalb leerlaufen, weil das BVerfG in einem Normenkontrollverfahren möglicherweise eine Weitergeltung verfassungswidriger Normen für einen bestimmten Zeitraum anordnet.
BFH, Beschluss v. 21.11.2013, II B 46/13
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
666
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
645
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
515
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
508
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
488
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
444
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
373
-
Teil 1 - Grundsätze
334
-
Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
290
-
5. Gewinnermittlung
271
-
Bewertung von Grundstücken als Verwaltungsvermögen eines Unternehmens
25.04.2025
-
Keine steuerliche Förderung nach der Wohnraumoffensive für Ersatzneubauten
25.04.2025
-
Zurechnungsbesteuerung für Stiftungen nach dem AStG europarechtswidrig
24.04.2025
-
Alle am 24.4.2025 veröffentlichten Entscheidungen
24.04.2025
-
Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer in Sachsen
24.04.2025
-
Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts
22.04.2025
-
Abzweigung von Kindergeld bei mangelnder Unterhaltsbedürftigkeit des Kindes
22.04.2025
-
Aufwendungen für die Ablösung eines Zinsswaps
22.04.2025
-
Abzugsfähigkeit von Umzugskosten wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers
22.04.2025
-
Alle am 17.4.2025 veröffentlichten Entscheidungen
17.04.2025