Versicherungssteuer auf Umlagezahlungen eines Charterausfallpools
Kläger des Verfahrens war ein nicht rechtsfähiger Verein, in dem sich verschiedene Einschiffsgesellschaften zusammengeschlossen haben. Die Mitglieder, deren Schiffe aufgrund der Marktlage nicht oder nicht kostendeckend verchartert werden können, sollten lt. Satzung eine finanzielle Unterstützung erhalten. Diese wurde durch Umlage-Beiträge von den übrigen Mitgliedern finanziert. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sah die Umlagen als steuerpflichtige Versicherungsentgelte an und erließ einen entsprechenden Versicherungsteuerbescheid.
Das FG Köln sah in dem Unterstützungssystem einen Versicherungsvertrag und wies die Klage als unbegründet ab. Die Revision zum BFH wurde zugelassen.
FG Köln, Urteil v. 18.1.2017, 2 K 3758/14, Pressemitteilung v. 16.5.2017
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
385
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
214
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
212
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
163
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
124
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
92
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
91
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
90
-
5. Gewinnermittlung
90
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
88
-
Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG geht regelmäßig nicht auf Erben über
29.06.2026
-
Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
29.06.2026
-
Feststellungen der Gutachterausschüsse im Vergleichswertverfahren
29.06.2026
-
Übernahme von Renovierungs- und Umbaukosten durch den Mieter
26.06.2026
-
Übermittlung einer Word-Datei als formwirksame Klageerhebung
25.06.2026
-
Alle am 25.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
25.06.2026
-
Fremdüblichkeit eines unbesicherten Wandeldarlehens
24.06.2026
-
Einkünfte eines Arbeitnehmers im nationalen Seeverkehr
22.06.2026
-
Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei der Erbschaftsteuer
22.06.2026
-
Rückforderung einer auf ein "Insolvenzanderkonto" eingegangenen Zahlung
22.06.2026