Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung

Nach Ansicht des FG Düsseldorf können pauschale Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung in den sog. Wegverlegungsfällen abgezogen werden.

Im Streitfall ging es um die Frage, ob im Fall der Wegverlegung des Lebensmittelpunkts vom Beschäftigungsort unter Beibehaltung der Wohnung am Beschäftigungsort für die ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung pauschale Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden können.

Dies hat das FG Düsseldorf - entgegen den Lohnsteuerrichtlinien der Finanzverwaltung - bejaht. Die Dreimonatsfrist für längerfristige vorübergehende Tätigkeiten an derselben Tätigkeitsstätte habe erst mit der Umwidmung der Wohnung am Beschäftigungsort in eine Zweitwohnung zu laufen begonnen, so dass sie der Inanspruchnahme von Verpflegungsmehraufwendungen nicht entgegenstehe.

Das FG Düsseldorf hat die Revision zum BFH zugelassen.

FG Düsseldorf, Urteil v. 91.2013, 15 K 318/12 E

FG Düsseldorf, Pressemitteilung v. 4.2.213