Verkauf von Sparmenüs mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen
Das Gericht entschied: Der Verkauf eines Sparmenüs zu einem einheitlichen Preis stellt umsatzsteuerrechtlich mindestens zwei selbstständige Lieferungen dar: Getränk zum Regelsteuersatz und Speisen außer Haus zum ermäßigten Steuersatz. Werden die Speisen bzw. Getränke auch einzeln verkauft, kann die Aufteilung des Einheitspreises für die Sparmenüs nach dem Verhältnis der Wareneinsatzanteile der Getränke bzw. der Speisen (Food-and-Paper-Methode) erfolgen, sofern die Aufteilung des Gesamtpreises gut nachvollziehbar anhand tagesaktueller Einkaufspreise erfolgen kann. Die Aufteilung muss nicht zwingend nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise der Getränke bzw. der Speisen erfolgen.
Verkauf von Sparmenüs zum Verzehr außer Haus
Worum ging es in dem Fall? Der Kläger verkauft in seinen Restaurants als Franchisenehmer sogenannte Sparmenüs bestehend aus Getränken und Speisen zum Verzehr außer Haus zu einem einheitlichen Gesamtpreis. Die Getränke unterliegen dem Regelsteuersatz und der Speisenverkauf außer Haus dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Die erforderliche Aufteilung des Gesamtentgelts nimmt der Kläger nach dem Verhältnis des Wareneinsatz (sogenannte "Food-and-Paper"- Methode) vor.
Nach Auffassung des Finanzamts führe die oben genannte "nicht einfache" Aufteilung nach dem Wareneinsatz nicht zu sachgerechten Ergebnissen. Vielmehr müsse die Aufteilung nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise (vgl. Abschn. 10.1. Abs. 11 UStAE) erfolgen.
Aufteilung nach dem Verhältnis des Wareneinsatzes ist zulässig
Nach Auffassung des FG ist die Kaufpreisaufteilung des Klägers nach dem Verhältnis des Wareneinsatz (sogenannte „Food-and-Paper”- Methode) zulässig.Mit der Ausgabe der Sparmenüs führt der Kläger mindestens zwei selbstständige Lieferungen des Getränks zum Regelsteuersatz und der Speisen außer Haus zum ermäßigten Steuersatz aus (vgl. BFH Beschluss vom 03.04.2013 - V B 125/12). Dies ist zwischen den Beteiligten auch nicht streitig.
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
416
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
298
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
267
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
180
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
156
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
142
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
137
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
135
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
126
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
120
-
Kindergeldanspruch von Familie auf Reisen
29.04.2026
-
Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld eines angestellten Kommanditisten
29.04.2026
-
Neues zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen
27.04.2026
-
Fristsetzung zur Mittelverwendung
27.04.2026
-
Handgeldzahlungen im Profisport
27.04.2026
-
Alle am 23.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
23.04.2026
-
Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Gewerbesteuer
22.04.2026
-
Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Eheschließung
22.04.2026
-
Gewerbesteuerliche Einordnung von Miet- und Pachtzinsen
21.04.2026
-
Verluste aus russischen Wertpapieren steuerlich nicht abziehbar
21.04.2026