Verkauf der Organgesellschaft ist kein gewichtiger Grund
Hintergrund:
Zwei Körperschaften hatten einen Gewinnabführungsvertrag (GAV) abgeschlossen. Der Vertrag sollte frühestens nach 5 Jahren kündbar sein. Die Vertragsauflösung erfolgte aber bereits nach knapp 2 Jahren, da die Organgesellschaft innerhalb des Konzernverbundes veräußert wurde. Das Finanzamt sah darin mangels Veräußerung an fremde Dritte keinen wichtigen Grund i. S. des § 14 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 KStG und hat das Organschaftsverhältnis steuerlich nicht anerkannt.
Entscheidung:
Eine Beendigung eines GAV vor Ablauf der 5-jährigen Mindestlaufzeit erfordert eine Kündigung „aus wichtigem Grund”. Dieser ist vor allem dann gegeben, wenn nicht vorhersehbare gewichtige Vertragsstörungen eintreten, die zivilrechtlich ein Lösen vom GAV auch gegen den Willen des Vertragspartners rechtfertigen können. Nach Auffassung des FG ist allein die Veräußerung der Organgesellschaft innerhalb des Konzerns kein wichtiger Grund für die Beendigung der Organschaft. Gerechtfertigt wird dies insbesondere damit, dass andernfalls die Mindestdauer des GAV innerhalb eines Konzerns im Belieben der Gesellschafter stehen würde, wenn eine vorzeitige Beendigung durch einen konzern-internen Verkauf der Beteiligung generell als wichtiger Grund anerkannt würde.
(Niedersächsisches FG, Urteil v. 10.5.2012, 6 K 140/10)
Praxishinweis:
Nach herrschender Meinung kann eine Veräußerung einer Organgesellschaft einen wichtigen Grund für eine vorzeitige Beendigung eines GAV darstellen. Ob die Einschränkung der Finanzverwaltung auf Verkäufe an fremde Dritte (R 60 Abs. 6 KStR) berechtigt ist, wird abschließend der BFH zu entscheiden haben (Revisionsverfahren unter Az. I R 45/12).
-
Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen
407
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
307
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
279
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
241
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
217
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
178
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
177
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbstständigen
1721
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
161
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1361
-
Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR
16.01.2026
-
Prüfung der Behaltensfrist erbschaftsteuerbegünstigten Vermögens
16.01.2026
-
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
15.01.2026
-
Passivität des Investors maßgebend für Eingreifen der Beschränkungen des § 15b EStG
15.01.2026
-
Alle am 15.1.2026 veröffentlichten Entscheidungen
15.01.2026
-
Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Werbung auf Bussen und Bahnen
14.01.2026
-
Kindergeld bei fehlender Mitwirkung der ausländischen Verbindungsstelle
14.01.2026
-
"Unechte" Realteilung beim Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft
12.01.2026
-
Behandlung von GmbH-Anteilen des Mitunternehmers als Sonderbetriebsvermögen II
12.01.2026
-
Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
12.01.2026