Europarechtliche Zweifel an der Umsatzbesteuerung von Freizeitparks
Umsatzsteuersatz von Freizeitparks
Die Klägerin betrieb 2014 einen Freizeitpark, die beantragte, Eintrittsgelder für den Freizeitpark mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % zu besteuern. Das Finanzamt lehnte dies ab, da Schaustellerleistungen in ortsfesten Vergnügungs- bzw. Freizeitparks entsprechend der BFH-Rechtsprechung mit 19 % besteuert werden. Allerdings unterliegen Schaustellerleistungen auf Jahrmärkten und ähnlichen temporären Veranstaltungen nach dem deutschen Umsatzsteuerrecht nur dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.
Das FG Köln bezweifelt daher, ob das nicht gegen den "Grundsatz der steuerlichen Neutralität" verstößt und legt die Frage dem EuGH vor.
FG Köln, Beschluss v. 25.8.2020, 8 K 1092/17, veröffentlicht am 4.9.2020
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
691
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
632
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
434
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
416
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
359
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
334
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
321
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
318
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
260
-
Teil 1 - Grundsätze
258
-
Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen
13.01.2025
-
Umfang der Besteuerung nach Durchschnittssätzen bei einer Putenmast
13.01.2025
-
Erstattung der Steuer für einen Verdienstausfallschaden ist einkommensteuerpflichtig
13.01.2025
-
Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer
10.01.2025
-
Keine Klagerhebung per E-Mail oder Post seit 2023 durch Steuerberater
09.01.2025
-
Alle am 9.1.2025 veröffentlichten Entscheidungen
09.01.2025
-
Umstellung des Wirtschaftsjahres
08.01.2025
-
Verkürzung der Beteiligungskette
02.01.2025
-
Vorsteuerabzug für einen "Supersportwagen" vor Betriebseröffnung
30.12.2024
-
Neue anhängige Verfahren im Dezember 2024
27.12.2024