Übernachtungspauschale bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit eines Berufskraftfahrers
Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer
Folgender Sachverhalt wurde verhandelt: Der Kläger streitet über die Anzahl der Tage, für die ihm als Berufskraftfahrer im Fernverkehr die Übernachtungspauschale für Übernachtungen im Lkw zustehe. In seiner Steuererklärung machte der Kläger 109 An- und Abreisetage mit Übernachtung geltend. Insgesamt sind 166 Übernachtungen im Lkw unstreitig. Das Finanzamt erkannte Übernachtungspauschalen für 166 Tage an, nicht aber für die beantragten 109 An- und Abreisetage. Der Kläger trägt vor, dass laut Gesetz (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Buchst. b EStG) und BMF-Schreiben die Anzahl der Tage mit Verpflegungsmehraufwendungen maßgeblich sei, nicht die tatsächlichen Übernachtungen.
Das Finanzamt lehnte dies ab und verwies auf die tatsächliche Anzahl der Lkw-Übernachtungen. Mit der Klage verfolgt der Kläger sein Anliegen weiter.
Tatsächliche Übernachtung ist erforderlich
Das FG hat die Klage als unbegründet zurückgewiesen. Das FG vertrat die Auffassung, dass die Übernachtungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Buchst. b EStG nur zu gewähren ist, wenn tatsächlich eine Übernachtung im Fahrzeug stattgefunden hat und ein Anspruch auf Verpflegungspauschale besteht. Die Pauschale sei kein Ersatz für eine reine Abwesenheit oder allein für die Verpflegung, sondern setze konkret eine Übernachtung im Fahrzeug voraus. Für die vom Kläger angegebenen Übernachtungen an 55 An- oder Abreisetagen seien unstreitig die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt, da er in einem Lkw seines Arbeitgebers tatsächlich übernachtet habe. Für diese Tage seien die Pauschalen zu Recht anerkannt worden.
Der Kläger habe zwar für weitere 54 Tage einen Anspruch auf die Verpflegungspauschale, allerdings fehle es für diese Tage aber an der weiteren Tatbestandsvoraussetzung der Übernachtung im Lkw. Denn die Aufwendungen müssten im Zusammenhang mit einer Übernachtung in dem Kraftfahrzeug entstanden sein. Die für die Gewährung der Übernachtungspauschale notwendigen Voraussetzungen liegen somit nicht allesamt vor.
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
356
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
311
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
282
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
260
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
227
-
Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheids kein rückwirkendes Ereignis
199
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1941
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
157
-
Teil 1 - Grundsätze
155
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb unterliegen nicht der Umsatzsteuer
155
-
Alle in der KW 9 veröffentlichten Entscheidungen
26.02.2026
-
Erledigungsgebühr nach RVG
26.02.2026
-
Entscheidungsvorschau des BFH für 2026
25.02.2026
-
Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Wohnmobils
25.02.2026
-
Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers
25.02.2026
-
Teilentgeltliche Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter
23.02.2026
-
Fremdüblichkeit der Verzinsung einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Direktzusage
23.02.2026
-
Steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen
23.02.2026
-
Anwendungsbereich des § 64 EStG
20.02.2026
-
Alle am 19.2.2026 veröffentlichten Entscheidungen
19.02.2026