Übergang von Erbschaftsteuerbegünstigungen
Vor dem FG Düsseldorf wurde folgender Fall verhandelt: Der Kläger und sein Bruder waren je zur Hälfte Erben der in 2015 verstorbenen Eltern. Dabei gehörten zum Nachlass u.a. eine Kommanditbeteiligung des Vaters und mehrere Grundstücke. In 2018 trafen die Brüder eine Vereinbarung zum Zwecke der Erbauseinandersetzung. Der Kläger beantragte daraufhin, dass die Erbschaftsteuerfestsetzung geändert wird. Das Finanzamt lehnte dies ab. Die Erbauseinandersetzung könne nur berücksichtigt werden, wenn sie zeitnah - innerhalb von 6 Monaten - nach dem Erbfall erfolge.
Keine Erbauseinandersetzung innerhalb von 6 Monaten
Dem widersprach das FG Düsseldorf. Das Gericht entschied, die Erbschaftsteuerbegünstigungen für den Erwerb von Betriebsvermögen und eines Familienheims können vom Erben auf einen Dritten übergehen, wenn im Rahmen der Nachlassteilung begünstigtes Vermögen übertragen wird. Das FG führte aus, dass entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung dieser Begünstigungstransfer nicht voraussetze, dass die Erbauseinandersetzung innerhalb von 6 Monaten nach dem Erbfall erfolgt.
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