Stromsteuerentlastung: Keine Entlastung für die Herstellung von Graphitelektroden (BFH)
Entscheidungsstichwörter
Keine Stromsteuerentlastung für die Herstellung von Graphitelektroden
Leitsatz
1. Für die Herstellung von Graphitelektroden kommt eine Stromsteuerentlastung nach § 9a Abs. 1 Nr. 2 StromStG i.d.F. vom 15. Juli 2006 nicht in Betracht.
2. Zur Auslegung des § 9a Abs. 1 Nr. 2 StromStG sind die NACE Rev. 1.1 und die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2003) nebst deren Erläuterungen heranzuziehen.
Normenkette
StromStG § 9a Abs. 1 Nr. 2
VO (EWG) Nr. 3037/90
Verfahrensgang
FG München vom 14. Oktober 2010 14 K 3419/08
Urteil v. 9.8.2011, VII R 74/10, veröffentlicht am 26.10.2011
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