Steuerfreies innergemeinschaftliches Verbringen auch "ohne" Nachweise möglich
Hintergrund
Der Kläger betrieb im Streitjahr 2003 ein Einzelhandelsgeschäft mit Teppichen. Im Oktober 2003 sind nach seinen Angaben Teppiche im Gesamtwert von rund 85.000 EUR mit einem Lkw seines Unternehmens in sein Lager in die Niederlande verbracht und anschließend gestohlen worden. Eine belegmäßige Dokumentation der Verbringung in die Niederlande lag zunächst nicht vor, erst während der Betriebsprüfung wurde eine Liste der gestohlenen Teppiche erstellt und dem Finanzamt übergeben.
Das Finanzamt setzte Umsatzsteuer fest, da zur vorübergehenden Verwendung in das EU-Ausland verbrachte Gegenstände im Zeitpunkt ihres Untergangs durch Diebstahl als geliefert gelten. Weil keine Erwerbsbesteuerung gemäß § 6a UStG vorliege (u. a. war keine USt-IdNr. erteilt worden), sei die Lieferung der Teppiche umsatzsteuerpflichtig.
Entscheidung
Die Klage hatte Erfolg. Das FG folgte dem Vortrag des Klägers und kam zu dem Ergebnis, dass hier zunächst ein steuerbares Verbringen der Teppiche in die Niederlande im Sinne des § 3 Abs. 1a UStG in Betracht kommt.
Diese Lieferung ist nach § 6a Abs. 2 UStG umsatzsteuerfrei, obwohl der Unternehmer die Voraussetzungen des Belegnachweises und insbesondere die des formalisierten Buchnachweises unstreitig nicht erfüllt hat. Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH sind der Buchnachweis und der Belegnachweis allerdings keine materiellen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung, sondern bestimmen lediglich, dass und wie der Unternehmer die Nachweise zu erbringen hat.
Kommt der Unternehmer seinen Nachweispflichten nicht nach, ist zwar grundsätzlich davon auszugehen, dass die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nicht erfüllt sind. Etwas anderes gilt aber ausnahmsweise dann, wenn trotz der Nichterfüllung der – formellen – Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG vorliegen. Dann ist die Steuerbefreiung zu gewähren, auch wenn der Unternehmer die nach § 6a Abs. 3 UStG erforderlichen Nachweise nicht erbrachte. Dasselbe gilt nach dem BFH-Urteil vom 21.5.2014 (V R 34/13) für die innergemeinschaftliche Lieferung in Gestalt des innergemeinschaftlichen Verbringens (§ 6a Abs. 2 UStG).
Hinweis
Das Urteil lässt sich kurz und knapp wie folgt zusammenfassen: Liegen die Voraussetzungen für eine steuerbare innergemeinschaftliche Verbringung vor, ist damit zugleich der Nachweis für die Steuerbefreiung dieses Vorgangs erbracht.
Faktisch hat das FG Köln sämtlichen formalen Nachweispflichten hinsichtlich des innergemeinschaftlichen Verbringens eine klare Absage erteilt. Es muss lediglich feststehen, dass die Ware in den Zielmitgliedstaat gelangt ist. Ob für die Umsatzsteuerfreiheit des innergemeinschaftlichen Verbringens eine Art Belegnachweis, etwa im Sinne einer pro-forma-Rechnung, verlangt werden darf, ist ohnehin umstritten.
Dass das Finanzgericht jetzt aber auch weitergehend auf jegliche Nachweise verzichtet, konnte so nicht erwartet werden. Schließlich kann ohne jeglichen Nachweis grundsätzlich gar nicht nachvollzogen werden, wo die Ware verblieben ist. Es ist meines Erachtens nur schwer vorstellbar, dass der BFH diese "lockere Sichtweise" bestätigen wird. Deshalb sollte das Urteil des FG Köln nicht zum Anlass genommen werden, die grundsätzlich gebotenen Nachweise zur Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen bzw. Verbringungen im Unternehmen zu lockern bzw. zu vernachlässigen. Gleichwohl kann das Urteil bis zur Entscheidung im Revisionsverfahren (Az. des BFH: V R 17/15) in der Abwehrberatung durchaus von Nutzen sein.
-
Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen
319
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
309
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
297
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
234
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
220
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
2131
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
184
-
Anschrift in Rechnungen
157
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
156
-
Teil 1 - Grundsätze
143
-
"Unechte" Realteilung beim Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft
12.01.2026
-
Behandlung von GmbH-Anteilen des Mitunternehmers als Sonderbetriebsvermögen II
12.01.2026
-
Aufwendungen für einen KFZ-Stellplatz im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
12.01.2026
-
Alle am 8.1.2026 veröffentlichten Entscheidungen
08.01.2026
-
Unbeschränkter Betriebsausgabenabzug von Sponsorengeldern
08.01.2026
-
Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Angestelltentätigkeit für Bistum
05.01.2026
-
Ausschluss der Besteuerung des Einbringungsgewinns II durch die Fusionsrichtlinie
02.01.2026
-
Steuerschuldnerschaft für Subunternehmerleistungen eines polnischen Pflegedienstes
30.12.2025
-
Freibetrag für weichende Erben
29.12.2025
-
Unentgeltliche Übertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils
23.12.2025