Online-Pokergewinne können steuerpflichtig sein

Das FG Münster hat entschieden, dass Gewinne aus Online-Pokerspielen einkommensteuer- und gewerbesteuerpflichtig sein können.

Vor dem FG Münster wurde folgender Fall verhandelt: Im Streitjahr 2009 wohnte der zwanzigjährige, ledige Student im Haushalt seiner Eltern. Er spielte online in sog. Einzelspielen Poker in der Spielvariante Texas Hold´em. Zunächst setzte er nur Cent-Beträge ein. Er spielte in 2007 und 2008 etwa 5 bis 10 Stunden im Monat und erzielte bis Ende 2008 einen Gesamtgewinn von ca. 1.000 US-Dollar.

Gewinne aus Online-Pokerspielen

2009 spielte er bereits bei 4 Online-Portalen Poker und investierte etwa 446 Stunden. Dabei nutzte er eine von den Online-Portalen unabhängige Software, die ihm 2008 kostenlos zur Verfügung gestellt wurde. 2009 betrugen seine Gewinne umgerechnet bereits 82.826,05 EUR. Diese Gewinne wurden in den Folgejahren vervielfacht.

Gewerbliche Einkünfte

Das Finanzamt behandelte dies als gewerbliche Einkünfte und erließ für das Streitjahr 2009 einen entsprechenden Einkommensteuer- und einen Gewerbesteuermessbescheid. Das FG Münster bestätigte diese Auffassung.

FG Münster, Urteil v. 10.3.2021, 11 K 3030/15 E,G, veröffentlicht mit dem Juni-Newsletter des FG Münster

Schlagworte zum Thema:  Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Steuerpflicht