Verluste im Rahmen eines Steuerstundungsmodells nach § 15b EStG
Die Kläger, ehemalige Kommanditisten einer KG, klagten gegen die Entscheidung des Finanzamts, wonach die in den Jahren 2012 bis 2014 erzielten Verluste der Fondsgesellschaft gemäß § 15b EStG nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden durften. Die Kläger argumentierten, dass kein Steuerstundungsmodell vorliege, da das Konzept der Fondsgesellschaft nicht primär auf die Erzielung steuerlicher Vorteile durch Verlustzuweisungen ausgerichtet gewesen sei. Sie verwiesen darauf, dass der Verkaufsprospekt zwar steuerliche Verluste auswies, jedoch keine möglichen steuerlichen Vorteile in Betracht zog. Zudem seien sie als Kleinanleger nicht vorrangig an Steuerersparnissen interessiert gewesen.
Verluste durch Steuerstundungsmodell
Das Finanzamt hielt dagegen, dass die Fondsgesellschaft als modellhaft zu betrachten sei, da die Verluste gezielt durch eine entsprechende Gestaltung entstanden seien, um steuerliche Vorteile zu ermöglichen. Es verwies auf unrealistische Prognosen der Fondsgesellschaft, was die Erzielung von Verlusten von mehr als 10% des eingesetzten Kapitals in der Anfangsphase (§ 15b Abs. 3 EStG) klar gezeigt hätte. Erste Gewinne wurden erst nach zehn Jahren erwartet.
Modellhafter Charakter der Gestaltung
Das FG Düsseldorf wies die Klage ab und bestätigte die Einschätzung des Finanzamts, dass die Verluste aus einem steuerlich motivierten, vorgefertigten Konzept resultierten. Die Planung der Fondsgesellschaft zielte erkennbar darauf ab, in den Anfangsjahren erhebliche Verluste zu erzeugen, um steuerliche Vorteile zu generieren. Die Kläger konnten den modellhaften Charakter dieser Gestaltung nicht überzeugend widerlegen. Die Revision zum BFH wurde zugelassen.
FG Düsseldorf, Urteil v. 15.11.2024, 10 K 1055/20 F, veröffentlicht am 16.12.2024
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
345
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
198
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
179
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
145
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
109
-
Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
94
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
90
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
83
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
82
-
Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
80
-
Zeitpunkt der Betriebsaufgabe
23.07.2026
-
Restnutzungsdauer nach § 253 Abs. 2 Satz 4 BewG nach Kernsanierung
22.07.2026
-
Kellerräume als Wohnfläche bei Grundstücksbewertung
21.07.2026
-
Einheitlicher Gewerbebetrieb nach Hinzuerwerb eines Betriebs
20.07.2026
-
Berücksichtigung außergewöhnlicher Aufwendungen im vereinfachten Ertragswertverfahren
20.07.2026
-
Dauerverlustgeschäfte im kommunalen Querverbund
20.07.2026
-
Verspätungszuschlag trotz Flutkatastrophe und Unkenntnis rechtmäßig
17.07.2026
-
Kein Vorsteuervergütungsverfahren bei steuerpflichtigen Umsätzen in Deutschland
17.07.2026
-
Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
16.07.2026
-
Alle am 16.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
16.07.2026