Lohneinkünfte des Insolvenzschuldners nach Insolvenzeröffnung
Hintergrund:
Streitig war, ob die Einkommensteuerschuld für Einkünfte eines Insolvenzschuldners aus nichtselbständiger Arbeit in einem Zeitraum nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine vorrangig zu befriedigende Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 InsO ist.
Über das Vermögen der A (Insolvenzschuldnerin) wurde am 20.4.2005 und über das Vermögen ihres Ehemannes (B) am 6.4.2005 das vereinfachte Insolvenzverfahren eröffnet. Treuhänder in beiden Verfahren war C.
A und B wurden für die Jahre 2005 und 2006 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Das FA erteilte C als Treuhänder für die Zeiträume bis zur Insolvenzeröffnung eine Steuerberechnung für das Jahr 2005. Für die Zeit nach der Insolvenzeröffnung des Jahres 2005 sowie für das Jahr 2006 erließ das FA jeweils Einkommensteuerbescheide gegenüber C. Dabei entfiel nach beantragter Aufteilung der Steuerschuld auf A ein Nachzahlungsbetrag für 2005 in H. v. 845 EUR und für 2006 in H. v. 582 EUR. Beide Einkommensteuerbescheide enthielten den Hinweis, dass die Steuerfestsetzung die Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit betreffe. Dagegen wendete sich C und hatte – nach erfolglosem Einspruchsverfahren - mit seiner Klage Erfolg.
Entscheidung des BFH:
Der BFH teilt die Auffassung des FG.
Rechtsgrundlage seiner Entscheidung ist die Vorschrift des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Hiernach gehören zu den Masseverbindlichkeiten „die Verbindlichkeiten, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet werden, ohne zu den Kosten des Insolvenzverfahrens zu gehören“. An den Voraussetzungen dieser Vorschrift hat es im Streitfall gefehlt.
„Handlungen des Insolvenzverwalters“ scheiden im Streitfall als Begründung für das Vorliegen einer Masseverbindlichkeit aus. Die Arbeitstätigkeit der Insolvenzschuldnerin als solche ist keine Verwaltungsmaßnahme des Insolvenzverwalters. Ein Bezug zur Masse ist schon deswegen ausgeschlossen, weil die Arbeitskraft des Schuldners nicht zur Insolvenzmasse gehört. C hatte auch keine Pflicht zum Tätigwerden, da er als Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder keine Möglichkeit hat, die Tätigkeit zu unterbinden oder zu beeinflussen.
Eine Verwaltungsmaßnahme des Insolvenzverwalters liegt auch nicht allein deshalb vor, weil das Arbeitseinkommen der Insolvenzschuldnerin als Neuerwerb (teilweise) zur Masse gelangt ist und diese damit vermehrt wurde. - Von den Ansprüchen des Insolvenzschuldners auf Arbeitslohn gelangt nur der allgemein pfändbare Teil des Arbeitslohns zur Masse. Die Einkommensteuer, die auf einen Neuerwerb anfällt, führt - ebenso wie die Aufwendung von Werbungskosten oder Betriebsausgaben - zu einer mit einem Neuerwerb in Verbindung stehenden Verbindlichkeit und ist somit grundsätzlich aus dem insolvenzfreien Vermögen des Insolvenzschuldners zu begleichen. Das gilt auch für den Fall, dass pfändbarer Arbeitslohn des Insolvenzschuldners als Neuerwerb zur Insolvenzmasse gelangt. Die auf die Lohneinkünfte zu zahlende Einkommensteuer ist demgemäß keine vorrangig zu befriedigende Masseverbindlichkeit.
Urteil v. 24.2.2011, VI R 21/10, veröffentlicht am 27.4.2011
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
340
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
319
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
282
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
193
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
186
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
146
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
145
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
135
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
121
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
119
-
Auskunft über Mandantenforderungen eines Rechtsanwalts
17.04.2026
-
Tarifbegünstigung bei sukzessiver Abgabe von Versicherungsbeständen
17.04.2026
-
Reichweite einer Bekanntgabevollmacht
16.04.2026
-
Alle am 16.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
16.04.2026
-
Prüfung der Behaltensfrist erbschaftsteuerbegünstigten Vermögens
15.04.2026
-
Gewerbeertrag bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
13.04.2026
-
"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines DBA
13.04.2026
-
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
13.04.2026
-
Nacherhebung der Lohnsteuer zum Pauschalsteuersatz
10.04.2026
-
Abfärberegelung bei Kooperation von Rechtsanwälten
10.04.2026