Die Zurechnung des Einkommens nach § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG a.F. setzt voraus, dass die ausländische Stiftung eigene Einkünfte erzielt. Dies ist nicht der Fall, wenn die betreffenden Einkünfte unmittelbar dem Stifter zuzurechnen sind.
Entscheidungsstichwörter
Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung
Leitsatz
1. Die Zurechnung des Einkommens nach § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG a.F. setzt voraus, dass die ausländische Stiftung eigene Einkünfte erzielt. Dies ist nicht der Fall, wenn die betreffenden Einkünfte unmittelbar dem Stifter zuzurechnen sind.
2. Gegen eine Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG a.F. bestehen keine unionsrechtlichen Bedenken.
Normenkette
AStG a.F. § 15
EWR-Abkommen Art. 31, Art. 40
Verfahrensgang
Hessisches FG vom 18. August 2009 2 K 952/09 (ZEV 2010, 535)
Urteil v. 22.12.2010, I R 84/09, veröffentlicht am 20.4.2011