Einer Aufrechnung des Finanzamts gegen den Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens während eines vor dem 31.12.2006 eröffneten Insolvenzverfahrens steht das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO entgegen.
Entscheidungsstichwörter
Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren
Leitsatz
Einer Aufrechnung des FA gegen den Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens während eines vor dem 31. Dezember 2006 eröffneten Insolvenzverfahrens steht das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO entgegen.
Normenkette
AO § 38, § 47, § 218 Abs. 2, § 226
BGB §§ 387 ff.
InsO § 38, §§ 94 ff.
KStG 1999 n.F. § 36 Abs. 1 Satz 1
KStG 2002 § 37 Abs. 1, 2
KStG 2002 i.d.F. des SEStEG § 37 Abs. 4 ff.
Verfahrensgang
Thüringer FG vom 18. Februar 2010 2 K 215/09 (EFG 2010, 750)
Urteil v. 23.2.2011, I R 20/10, veröffentlicht am 1.6.2011