Rechtsprechung

Insolvenzverfahren: Keine Aufrechnung gegen Körperschaftsteuerguthaben (BFH)


Einer Aufrechnung des Finanzamts gegen den Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens während eines vor dem 31.12.2006 eröffneten Insolvenzverfahrens steht das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO entgegen.

Entscheidungsstichwörter

Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren

Leitsatz

Einer Aufrechnung des FA gegen den Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens während eines vor dem 31. Dezember 2006 eröffneten Insolvenzverfahrens steht das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO entgegen.

Normenkette

AO § 38, § 47, § 218 Abs. 2, § 226

BGB §§ 387 ff.

InsO § 38, §§ 94 ff.

KStG 1999 n.F. § 36 Abs. 1 Satz 1

KStG 2002 § 37 Abs. 1, 2

KStG 2002 i.d.F. des SEStEG § 37 Abs. 4 ff.

Verfahrensgang

Thüringer FG vom 18. Februar 2010  2 K 215/09 (EFG 2010, 750)

Urteil v. 23.2.2011, I R 20/10, veröffentlicht am 1.6.2011


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