Die Veräußerung von Zahlungsansprüchen (ohne Fläche), die einem Landwirt aufgrund der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP-Reform) zugewiesen worden waren, unterliegt der Umsatzbesteuerung.
Entscheidungsstichwörter
Umsatzbesteuerung der Veräußerung von Zahlungsansprüchen, die einem Landwirt aufgrund der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP-Reform) zugewiesen worden waren
Leitsatz
Die Veräußerung von Zahlungsansprüchen (ohne Fläche), die einem Landwirt aufgrund der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP-Reform) zugewiesen worden waren, unterliegt der Umsatzbesteuerung. Sie ist nicht gemäß § 24 UStG nach Durchschnittssätzen zu besteuern und ist auch nicht nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG steuerfrei.
Normenkette
UStG § 4 Nr. 8 Buchst. c, § 24
MwStSystRL Art. 135 Abs. 1 Buchst. d, Art. 295 ff.
EGVO Nr. 1782/2003 Art. 3, 4, 33 ff., 43 ff., 46
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG vom 13. August 2009 16 K 360/08 (EFG 2010, 363)
Urteil v. 30.3.2011, XI R 19/10, veröffentlicht am 20.7.2011