"Schädliche" Zweitausbildung
Die Tochter des Klägers hatte eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten erfolgreich abgeschlossen und wurde danach in ihren Ausbildungsbetrieb mit einer Vollzeitbeschäftigung übernommen. Direkt nach der Prüfung meldete sich die Tochter bei der Fachschule für Wirtschaft (Schwerpunkt Steuern) in Teilzeitform an. Ausbildungsziel dieses Schulzweiges ist der Abschluss "Staatl. Geprüfte/r Betriebswirt/in". Die Familienkasse lehnte den Antrag auf Kindergeld mit der Begründung ab, die Tochter des Klägers habe ihre erste Berufsausbildung (Steuerfachangestellte) abgeschlossen und befinde sich aktuell in einer weiteren (zweiten) Berufsausbildung. Da sie gleichzeitig einer Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Stunden nachgehe, sei eine Berücksichtigung über § 32 Abs. 4 Sätze 2 u. 3 EStG ausgeschlossen.
Begriff der "Berufsausbildung"
Das Finanzgericht hat entschieden, dass eine praktische Berufstätigkeit in einem bereits erlernten Beruf, gerade wenn sie eine zwingende Voraussetzung für den Abschluss einer weiteren Ausbildung darstellt (berufspraktische Erfahrung), weder begrifflich noch teleologisch als "Berufsausbildung" bezeichnet werden kann. Sie begründet vielmehr eine die Kindergeldberechtigung ausschließende Zäsur zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Wenn eine Ausbildungsordnung vorsieht, dass ein Kind berufspraktische Erfahrungen in einem erlernten Beruf in einem nicht untergeordneten zeitlichen Ausmaß sammeln und vorweisen können soll, bevor es einen weiteren Berufsabschluss absolvieren darf, dann übt das Kind während dieser berufspraktischen Zeit denknotwendig eine berufliche Tätigkeit aus und befindet sich gerade nicht in einer Berufsausbildungsphase.
Ähnliche Entscheidung
In einem gleich gelagerten Sachverhalt hat das FG Münster auch in dem Verfahren 1 K 2410/16 Kg mit Urteil v. 23.5.2017 die gleiche Entscheidung getroffen.
FG Münster, Urteil v. 23.5.2017, 1 K 3050/16 Kg, Haufe Index 11003440
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
323
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
308
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
306
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
266
-
Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
264
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
196
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1851
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
176
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
160
-
VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
156
-
Wirkt sich die Rückfallklausel auch auf im Tätigkeitsstaat steuerfreie Arbeitslöhne aus?
30.03.2026
-
Wirksamer Wiedereintritt in die Kirche richtet sich nach Kirchenrecht
30.03.2026
-
Rückwirkendes Inkrafttreten des Erbschaftsteuergesetzes verfassungsgemäß
30.03.2026
-
Neue anhängige Verfahren im März 2026
27.03.2026
-
Alle am 26.3.2026 veröffentlichten Entscheidungen
26.03.2026
-
Sperrung des ELStAM-Zugangs bei iranischer Bank
26.03.2026
-
Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag
23.03.2026
-
Übertragung eines Solarparks an verschiedene Erwerber
23.03.2026
-
Geschäftsveräußerung im Ganzen nur bei Betriebsfortführung
23.03.2026
-
Ausscheiden bei Pensionszusage nicht Aufgabe jeglicher Tätigkeiten
20.03.2026