Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung
Vor dem Gericht wurde folgender Fall verhandelt: Der Kläger hatte einen Bestattungsvorsorgevertrag i. H. von 6.500 EUR abgeschlossen und diese Ausgaben im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht. Er argumentierte, dass der Abschluss zu Lebzeiten der Entlastung seiner Angehörigen diene und damit letztlich dem Zweck der Regelung entspreche – zumal Beerdigungskosten bei Erben unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung anerkannt würden.
Aufwendungen sind nicht zwangsläufig entstanden
Das FG Münster folgte dieser Argumentation jedoch nicht und wies die Klage nach erfolglosem Einspruchsverfahren ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass keine zwangsläufig entstandenen Mehraufwendungen im Sinne des § 33 EStG vorlägen. Der Tod betreffe jeden Menschen – die Vorsorge hierfür sei daher nicht außergewöhnlich, sondern entspreche einem allgemeinen Lebensrisiko. Zudem handele es sich bei der Bestattungsvorsorge um eine freiwillige Entscheidung, für die keine rechtliche, tatsächliche oder sittliche Verpflichtung bestehe.
Auch ein Vergleich mit der Übernahme von Beerdigungskosten für nahe Angehörige greife nicht. Denn nicht jeder Steuerpflichtige müsse in seinem Leben solche Aufwendungen für einen nahen Angehörigen tragen und nicht jeder Steuerpflichtige wird in Anzahl und Höhe solcher Aufwendungen gleich belastet.
FG Münster, Urteil v. 23.6.2025, 10 K 1483/24 E, veröffentlicht mit dem Juli-Newsletter des FG Münster
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
307
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
225
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
222
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
191
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
136
-
Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
103
-
Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
98
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
96
-
Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
94
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
87
-
Umfang der erbschaftsteuerlichen Befreiung eines Familienheims
13.08.2026
-
Alle am 13.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
13.08.2026
-
Kindergeld bei anlassbezogener Freistellung eines Diplom-Finanzwirts
13.08.2026
-
Einkünfte eines Fußballspielers aufgrund eines Ausrüstungs – und Werbevertrags
12.08.2026
-
Abgrenzung zwischen Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung
12.08.2026
-
Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO
10.08.2026
-
Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts in Kindergeldverfahren
10.08.2026
-
Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil
10.08.2026
-
Alle am 6.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
06.08.2026
-
Aktivierungsfähigkeit des kommerzialisierbaren Teils eines Namensrechts
06.08.2026