BFH verhandelt über Bettensteuer
Die Bremer Bettensteuer steht auf der Kippe. Der BFH stellte am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung eine ganze Reihe kritischer Fragen. Die Richter des höchsten Steuergerichts äußerten zugleich Zweifel an der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Geschäftsreisende grundsätzlich keine Übernachtungssteuer zahlen müssen: «Das halten wir nicht für zwingend», betonte der Vorsitzende des Zweiten Senats und BFH-Vizepräsident, Hermann-Ulrich Viskorf. «Und das macht die Sache nicht einfacher.»
In Bremen müssen privat reisende Hotelgäste pro Nacht 1 - 3 EUR Tourismussteuer zahlen, in Hamburg werden zwischen 50 Cent und 4 EUR fällig. Bremen nimmt so jährlich 2,4 Mio., Hamburg sogar 11 Mio. EUR ein. Drei Hotels in Bremerhaven und Hamburg hatten gegen die Steuer geklagt, waren vor den Finanzgerichten der Hansestädte unterlegen und legten Revision ein.
Der BFH stellte nun in Frage, ob die geringe Höhe der Steuer den sehr grob gestuften Bremer Steuertarif rechtfertigen könne. Die Steuer betrage mal 2, mal 20 % des Übernachtungspreises. Bei Ferienhäusern fehle jede Abstufung bei der Besteuerung. «Da liegt ein Problem.. Da müssen wir uns überlegen, ob wir das durchwinken», sagte der Vorsitzende.
Ein weiterer Knackpunkt ist die Durchsetzung der Steuerpflicht. Ein Gast könne seine Reise leicht einfach zur Dienstreise erklären, um die Steuer zu vermeiden - vor allem ein Selbstständiger. Zu prüfen sei, ob ein Vollzugsdefizit die Steuererhebung zur Willkür mache. Die Kontrolle des Steuervollzugs, «das ist die entscheidende Frage», sagte Viskorf. Der Vertreter der Hansestadt Bremen mussten auf Nachfragen einräumen, dass z. B. noch nie kontrolliert wurde, wenn ein Paar ein Doppelzimmer für ein Wochenende angeblich aus dienstlichen Gründen angemietet hatte.
Zur Hamburger Bettensteuer hatten die Bundesrichter in zwei direkt anschließenden Prozessen weit weniger Fragen. Sie sahen aber die Dauer als möglichen Schwachpunkt: «Eine Erhebung über 2 Monate - ist das nicht zu lang für eine Tourismusabgabe?» In Bremen wird die Bettensteuer höchstens für 7 Übernachtungen erhoben.
Der BFH will den Beteiligten seine Entscheidungen am Freitag telefonisch mitteilen und später veröffentlichen. Von Berlin, das in diesem Jahr 35 Mio. EUR aus der Steuer erwartet, bis Freiburg sehen viele Städte und Hotels dem Urteil gespannt entgegen.
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
380
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
222
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
203
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
157
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
127
-
Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
99
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
96
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
95
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
89
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
87
-
Unterlassene Auswertung eines Betriebsprüfungsberichts
14.07.2026
-
Kein Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. analog in Lohnsteuerfällen
13.07.2026
-
Entfallen der Grenzgängereigenschaft bei Überschreiten der Nichtrückkehrtage
13.07.2026
-
Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG
13.07.2026
-
Vermietung eines Flugzeugs mit Verlusten
10.07.2026
-
Zur weiteren Anwendung des Koordinierungsrechts auf Kindergeldfälle nach dem Brexit
09.07.2026
-
Alle am 9.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
09.07.2026
-
Falsch hinterlegter Steuerschlüssel in einem ERP-System
08.07.2026
-
Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung bei Abschluss einer Treuhandvereinbarung
06.07.2026
-
Hinzurechnung im vereinfachten Ertragswertverfahren
06.07.2026