BFH verhandelt über Bettensteuer

Die sog. Bettensteuer, die in zahlreichen deutschen Städten erhoben wird, ist Gegenstand mehrerer Verfahren vor dem BFH. In der mündlichen Verhandlung stellten die Richter kritische Fragen.

Die Bremer Bettensteuer steht auf der Kippe. Der BFH stellte am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung eine ganze Reihe kritischer Fragen. Die Richter des höchsten Steuergerichts äußerten zugleich Zweifel an der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Geschäftsreisende grundsätzlich keine Übernachtungssteuer zahlen müssen: «Das halten wir nicht für zwingend», betonte der Vorsitzende des Zweiten Senats und BFH-Vizepräsident, Hermann-Ulrich Viskorf. «Und das macht die Sache nicht einfacher.»

In Bremen müssen privat reisende Hotelgäste pro Nacht 1 - 3 EUR Tourismussteuer zahlen, in Hamburg werden zwischen 50 Cent und 4 EUR fällig. Bremen nimmt so jährlich 2,4 Mio., Hamburg sogar 11 Mio. EUR ein. Drei Hotels in Bremerhaven und Hamburg hatten gegen die Steuer geklagt, waren vor den Finanzgerichten der Hansestädte unterlegen und legten Revision ein.

Der BFH stellte nun in Frage, ob die geringe Höhe der Steuer den sehr grob gestuften Bremer Steuertarif rechtfertigen könne. Die Steuer betrage mal 2, mal 20 % des Übernachtungspreises. Bei Ferienhäusern fehle jede Abstufung bei der Besteuerung. «Da liegt ein Problem.. Da müssen wir uns überlegen, ob wir das durchwinken», sagte der Vorsitzende.

Ein weiterer Knackpunkt ist die Durchsetzung der Steuerpflicht. Ein Gast könne seine Reise leicht einfach zur Dienstreise erklären, um die Steuer zu vermeiden - vor allem ein Selbstständiger. Zu prüfen sei, ob ein Vollzugsdefizit die Steuererhebung zur Willkür mache. Die Kontrolle des Steuervollzugs, «das ist die entscheidende Frage», sagte Viskorf. Der Vertreter der Hansestadt Bremen mussten auf Nachfragen einräumen, dass z. B. noch nie kontrolliert wurde, wenn ein Paar ein Doppelzimmer für ein Wochenende angeblich aus dienstlichen Gründen angemietet hatte.

Zur Hamburger Bettensteuer hatten die Bundesrichter in zwei direkt anschließenden Prozessen weit weniger Fragen. Sie sahen aber die Dauer als möglichen Schwachpunkt: «Eine Erhebung über 2 Monate - ist das nicht zu lang für eine Tourismusabgabe?» In Bremen wird die Bettensteuer höchstens für 7 Übernachtungen erhoben.

Der BFH will den Beteiligten seine Entscheidungen am Freitag telefonisch mitteilen und später veröffentlichen. Von Berlin, das in diesem Jahr 35 Mio. EUR aus der Steuer erwartet, bis Freiburg sehen viele Städte und Hotels dem Urteil gespannt entgegen.

dpa

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