
Am 06.04.2016 hat der BFH 6 Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Zivilprozesskosten sind grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung | Die Kosten eines Zivilprozesses, der die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen betrifft, sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. | |
Übertragung eines Miteigentumsanteils als Lieferung | Die Veräußerung des Miteigentumsanteils an einer Sache kann Gegenstand einer Lieferung sein (Änderung der Rechtsprechung). | |
Zahlungsansprüche nach der GAP-Reform sind abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter | Die durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Reform) eingeführten Zahlungsansprüche sind abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter mit typisierender Nutzungsdauer von 10 Jahren. | |
Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 6 UmwStG | Das uneingeschränkte Verlustabzugsverbot des § 4 Abs. 6 UmwStG 2002 ist mit dem GG vereinbar. | |
Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 2 UmwStG | Die Regelung in § 18 Abs. 2 UmwStG 2002, wonach ein Übernahmegewinn oder -verlust gewerbesteuerrechtlich nicht zu erfassen ist, ist mit dem GG vereinbar. | |
Keine Stromsteuerentstehung für in einem Versorgungsnetz entstandene Umspann- und Leitungsverluste | Unterhält ein Versorger mehrere Betriebsstätten mit Verbrauchsstellen, gehören sämtliche Stromleitungen und Umspannvorrichtungen unabhängig davon zum Versorgungsnetz, ob in den Betriebsstätten Strom von Dritten oder vom Versorger selbst entnommen wird. |
Alle am 30.03.2016 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen