Am 04.10.2017 hat der BFH sechs Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Vom Mieter mutwillig verursachte Schäden nach dem Erwerb einer Wohnung | Die Kosten für die Beseitigung unvermuteter Schäden, die erst nach der Anschaffung durch schuldhaftes Handeln eines Dritten verursacht wurden, sind keine anschaffungsnahen Herstellungskosten. | |
Beginn der Festsetzungsfrist bei Schenkung mehrerer Gegenstände | Wendet ein Schenker dem Bedachten mehrere Vermögensgegenstände gleichzeitig zu, erlangt das FA aber nur Kenntnis von der Zuwendung eines dieser Gegenstände, führt dies nicht zum Anlauf der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer für die übrigen Gegenstände. | |
Erlöschen der Bestimmung des Kindergeldberechtigten | Haben die Eltern eines Kindes einen Elternteil als Kindergeldberechtigten bestimmt, erlöschen die Rechtswirkungen der Bestimmung, wenn sich die Eltern trennen und das Kind ausschließlich im Haushalt eines der beiden Elternteile lebt. | |
Steuerfreie medizinische Laborleistungen | Medizinische Analysen, die von einem in privatrechtlicher Form organisierten Labor außerhalb der Praxisräume des praktischen Arztes durchgeführt werden, der sie angeordnet hat, können nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG steuerfrei sein. | |
Aufbau eines Strukturvertriebs in der Versicherungsvermittlung | Der Aufbau und die Aufrechterhaltung eines Strukturvertriebs für die Versicherungsvermittlung ist keine umsatzsteuerfreie Tätigkeit als Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler | |
Feststellung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung | Für die Ermittlung des Teilwerts zur Errechnung des Unterschiedsbetrags gelten die allgemeinen Grundsätze einschließlich der Vermutung, dass der Teilwert im Zeitpunkt der Anschaffung den Anschaffungskosten des Schiffs entspricht. |
Alle am 27.09.2017 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen