Am 25.10.2017 hat der BFH sieben Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Spielgewinne eines Pokerspielers sind nicht umsatzsteuerpflichtig | Ein "Berufspokerspieler" erbringt keine Leistung im Rahmen eines Leistungsaustauschs, wenn er im Falle der erfolgreichen Teilnahme am Spiel Preisgelder oder Spielgewinne erhält. | |
Keine Anwendung des Sanierungserlasses auf Altfälle | Die in dem BMF-Schreiben v. 27.4.2017 (BStBl I 2017, 741) vorgesehene Anwendung des Sanierungserlasses auf Altfälle ist nicht mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung vereinbar. | |
Bindungswirkung einer für die Gewinnfeststellung getroffenen Billigkeitsentscheidung für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags | Die im Rahmen der Gewinnfeststellung getroffene Billigkeitsmaßnahme, von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen, wirkt auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags als Grundlage für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags. | |
Keine Begünstigung von Sanierungsgewinnen vor Inkrafttreten des § 3a EStG (Parallelurteil zu dem Urteil I R 52/14). | Ist ein Sanierungsgewinn dadurch entstanden, dass Schulden vor dem 09.02.2017 erlassen wurden, kommt eine Steuerbefreiung des Sanierungsgewinns weder nach § 3a EStG n. F. noch im Billigkeitswege nach den BMF-Schreiben v. 27.03.2003 (BStBl I 2003, 240) oder v. 27.04.2017 (BStBl I 2017, 741) in Betracht. | |
Kein Kindergeldanspruch bei Bezug von Hartz IV und Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils im EU-Ausland | Bezieht der im Inland wohnende Elternteil nur ALG II ("Hartz IV"), nicht aber ALG I, besteht im Inland kein Kindergeldanspruch, wenn der andere Elternteil im EU-Ausland erwerbstätig ist und dort Kindergel erhält. | |
Steuerfreiheit des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften | Die Fiktion nichtabziehbarer Betriebsausgaben nach Maßgabe von § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG ("Schachtelstrafe") geht ins Leere, wenn die veräußernde Kapitelgesellschaft im Inland über keine Betriebsstätte und keinen ständigen Vertreter verfügt. | |
Steuerfreiheit heileurythmischer Heilbehandlungsleistungen | Der Nachweis der Berufsqualifikation kann sich aus der Zulassung des Heileurythmisten zur Teilnahme an den Verträgen zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin nach §§ 140a ff. SGB V ergeben. |
Alle am 18.10.2017 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen