Alle am 23.09.2015 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
USt: Unternehmerische Tätigkeit bei Verkauf über „eBay“ | Wer planmäßig, wiederholt und mit erheblichem Organisationsaufwand 140 fremde Pelzmäntel über „eBay“ in eigenem Namen verkauft, übt eine unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit aus. | |
Steuerfreiheit von Trinkgeldern | Freiwillige Zahlungen von Spielbankkunden an die Saalassistenten einer Spielbank für das Servieren von Speisen und Getränken sind auch dann steuerfreie Trinkgelder, wenn der Arbeitgeber als eine Art Treuhänder bei der Aufbewahrung und Verteilung der Gelder eingeschaltet ist. | |
Gewerblicher Grundstückshandel: Anforderungen an die Nachhaltigkeit | Ein Steuerpflichtiger wird nachhaltig und damit gewerblich tätig, wenn 10 Personengesellschaften, an denen er beteiligt ist, in einer notariellen Urkunde, die eigenständige und voneinander unabhängige Kaufverträge beinhaltet, insgesamt 10 Grundstücke innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb an verschiedene Kapitalgesellschaften veräußert. | |
USt: Zum Ort der Lieferung | Die Regelung hinsichtlich des Orts einer Lieferung i.S. von § 3 Abs. 8 UStG ist auch dann anwendbar, wenn keine Einfuhrumsatzsteuer anfällt, weil die Einfuhr umsatzsteuerfrei ist. | |
Insolvenzverfahren: Einkommensteuer als Masseschuld | Die Einkommensteuer ist als Masseschuld festzusetzen, wenn der Insolvenzverwalter die selbständige Tätigkeit des Insolvenzschuldners im Interesse der Masse erlaubt und die Fortführung dieser Tätigkeit ermöglicht, indem er zur Masse gehörende Mittel einsetzt. | |
Zur Streitwerterhöhung nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) | Betrifft ein Rechtsstreit über Umsatzsteuer zwei Streitjahre und hat der Streitfall i.S. von § 52 Ans. 3 Satz 2 GKG offensichtlich absehbare Auswirkungen für nachfolgende Streitjahre, ist die Erhöhung des Streitwerts auf das Dreifache des durchschnittlichen Streitwerts für die anhängigen beiden Streitjahre begrenzt. |
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
349
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Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
224
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
150
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
120
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
95
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Abschreibung für eine Produktionshalle
89
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Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
88
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Rückforderung von Kindergeld bei fehlendem Kontakt zum Kind
69
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Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
68
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Steuerliche Behandlung von "Earn-Out-Zahlungen"
65
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Betriebsausgaben und Zwangsaufwendungen
21.09.2026
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Voraussetzungen für einen Widerspruch gegen die Übertragung des sog. BEA-Freibetrag
21.09.2026
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Nutzung des Gesellschaftspostfachs erleichtert
21.09.2026
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Kaffeefahrten unterliegen auch bei Verlusten der Margenbesteuerung
18.09.2026
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Alle am 17.9.2026 veröffentlichten Entscheidungen
17.09.2026
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Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer
17.09.2026
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Steuerbefreiung für ein Familienheim bei nur beabsichtigter Eigennutzung
17.09.2026
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Steuerermäßigung für energetische Sanierung bei Miteigentum
16.09.2026
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Sonderabschreibung nach § 7b EStG für getrennte Doppelhaushälfte
16.09.2026
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Kein Vertrauensschutz in die Anwendung der Fünftelregelung
16.09.2026