Alle am 23.09.2015 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
USt: Unternehmerische Tätigkeit bei Verkauf über „eBay“ | Wer planmäßig, wiederholt und mit erheblichem Organisationsaufwand 140 fremde Pelzmäntel über „eBay“ in eigenem Namen verkauft, übt eine unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit aus. | |
Steuerfreiheit von Trinkgeldern | Freiwillige Zahlungen von Spielbankkunden an die Saalassistenten einer Spielbank für das Servieren von Speisen und Getränken sind auch dann steuerfreie Trinkgelder, wenn der Arbeitgeber als eine Art Treuhänder bei der Aufbewahrung und Verteilung der Gelder eingeschaltet ist. | |
Gewerblicher Grundstückshandel: Anforderungen an die Nachhaltigkeit | Ein Steuerpflichtiger wird nachhaltig und damit gewerblich tätig, wenn 10 Personengesellschaften, an denen er beteiligt ist, in einer notariellen Urkunde, die eigenständige und voneinander unabhängige Kaufverträge beinhaltet, insgesamt 10 Grundstücke innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb an verschiedene Kapitalgesellschaften veräußert. | |
USt: Zum Ort der Lieferung | Die Regelung hinsichtlich des Orts einer Lieferung i.S. von § 3 Abs. 8 UStG ist auch dann anwendbar, wenn keine Einfuhrumsatzsteuer anfällt, weil die Einfuhr umsatzsteuerfrei ist. | |
Insolvenzverfahren: Einkommensteuer als Masseschuld | Die Einkommensteuer ist als Masseschuld festzusetzen, wenn der Insolvenzverwalter die selbständige Tätigkeit des Insolvenzschuldners im Interesse der Masse erlaubt und die Fortführung dieser Tätigkeit ermöglicht, indem er zur Masse gehörende Mittel einsetzt. | |
Zur Streitwerterhöhung nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) | Betrifft ein Rechtsstreit über Umsatzsteuer zwei Streitjahre und hat der Streitfall i.S. von § 52 Ans. 3 Satz 2 GKG offensichtlich absehbare Auswirkungen für nachfolgende Streitjahre, ist die Erhöhung des Streitwerts auf das Dreifache des durchschnittlichen Streitwerts für die anhängigen beiden Streitjahre begrenzt. |
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
307
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
225
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
222
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Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
191
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
136
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Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
103
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Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
98
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Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
96
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Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
94
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Abschreibung für eine Produktionshalle
87
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Fehlende Leistungserbringung bei bloßer Hin- und Zurückberechnung einer Kostenpauschale
17.08.2026
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Bewertung von Miteigentumsanteilen für Zwecke der Schenkungsteuer
17.08.2026
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Umfang der erbschaftsteuerlichen Befreiung eines Familienheims
17.08.2026
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Alle am 13.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
13.08.2026
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Kindergeld bei anlassbezogener Freistellung eines Diplom-Finanzwirts
13.08.2026
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Einkünfte eines Fußballspielers aufgrund eines Ausrüstungs – und Werbevertrags
12.08.2026
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Abgrenzung zwischen Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung
12.08.2026
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Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO
10.08.2026
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Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts in Kindergeldverfahren
10.08.2026
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Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil
10.08.2026