Alle am 02.03.2016 veröffentlichten Entscheidungen

Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Verluste beim Verfall einer Option | Beim Erwerb einer Option liegen auch dann Einkünfte aus einem Termingeschäft vor, wenn der Erwerber die Option verfallen lässt, sodass - entgegen dem BMF - Verluste abziehbar sind. Im Übrigen ist das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 EStG verfassungsgemäß. | |
Zinsschranke, Gesellschafter-Fremdfinanzierung | Bei der Prüfung der 10 %-Grenze, ob eine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung vorliegt, sind (entgegen BMF) Vergütungen für Fremdkapital der einzelnen qualifiziert beteiligten Gesellschafter nicht zusammenzurechnen. | |
Die Luftverkehrsteuer ist unionsrechtskonform | Die Luftverkehrsteuer ist nicht nur nach nationalem Recht, sondern auch nach Unionsrecht keine Verbrauchsteuer. | |
Werbungskosten im Zusammenhang mit einem Termingeschäft | Einkünfte aus einem Termingeschäft liegen beim Erwerb einer Option auch dann vor, wenn der Erwerber die Option bei Fälligkeit verfallen lässt (Parallelentscheidung zu dem Urteil vom 12.01.2016 - IX R 48/14) | |
Verfall einer Option | Einkünfte aus einem Termingeschäft liegen beim Erwerb einer Option auch dann vor, wenn der Erwerber die Option bei Fälligkeit verfallen lässt (Parallelentscheidung zu dem Urteil vom 12.01.2016 - IX R 48/14). | |
Keine Anwendung der Personengruppentheorie für die abgabenrechtliche Haftung | Die für die Betriebsaufspaltung entwickelten Personengruppentheorie kann nicht für eine haftungsbegründende wesentliche Beteiligung herangezogen werden. | |
Private Veräußerungsgeschäfte mit in- und ausländischen Investmentanteilen | Private Veräußerungsgeschäfte mit Anteilen an in- und ausländischen Investmentanteilen unterliegen im Streitjahr 1999 der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. | |
Das Erschleichen einer Subvention ist keine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung | Die Festsetzungsfrist für die Eigenheimzulage verlängert sich nicht auf zehn Jahre, wenn die Zulage durch unrichtige Angaben erschlichen worden ist. |
Alle am 24.02.2016 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
870
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
615
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Abschreibung für eine Produktionshalle
571
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
571
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
563
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
534
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
438
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Teil 1 - Grundsätze
372
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Anschrift in Rechnungen
322
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5. Gewinnermittlung
296
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Aufwand aus einer Schuldübernahmeverpflichtung für eine Pensionszusage
19.03.2025
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Mieterstrom als eigenständige Hauptleistung
18.03.2025
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Berechnung der Beteiligungsquote bei Personengesellschaften
18.03.2025
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Keine Gewerbesteuerpflicht für kreative Tattoos
18.03.2025
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Ernstliche Zweifel an einem Ansatz des Bodenrichtwerts für baureifes Land
18.03.2025
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Zahlreiche Eilanträge zur Grundsteuer abgewiesen
17.03.2025
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Steuerliche Behandlung eines Preisgeldes für wissenschaftliche Publikationen
17.03.2025
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Steuerfreiheit einer als Sonderbetriebseinnahme erfassten Aufwandsentschädigung
17.03.2025
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Tantiemezahlungen an den Minderheitsaktionär als verdeckte Gewinnausschüttung
17.03.2025
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Verfassungsmäßigkeit der Verrechnungsbeschränkung für Verluste aus Steuerstundungsmodellen
13.03.2025