BFH

Alle in der 9. Kalenderwoche veröffentlichten Entscheidungen


BFH: Alle in der 9. Kalenderwoche veröffentlichten Entscheidungen

Am 27.2.2025 hat der BFH zwei weitere sog. V-Entscheidung zur Veröffentlichung freigegeben. Zuvor hatte der BFH anlässlich seiner Jahrespressekonferenz am 25.2.2025 bereits zwei Entscheidungen veröffentlicht.

Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick aller in der 9. Kalenderwoche vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.

Thema

Entscheidung

Datum und Az.

Noch kein Steuerabzug für Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage

Zur Kommentierung

Die Zuführung von Hausgeldzahlungen in die Instandhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft rechtfertigt auch unter Beachtung der seit dem 1.12.2020 geltenden Neuregelungen im Wohnungseigentumsgesetz keinen Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Urteil v. 14.1.2025, IX R 19/24

Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Zur Pressemitteilung

Fahrzeuge werden nicht ausschließlich zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe verwendet, wenn sie von einer Personengesellschaft eingesetzt werden, um von ihr landwirtschaftlich erzeugte Produkte zu einer ebenfalls von ihr gewerblich betriebenen Biogasanlage zu befördern.

Urteil v. 18.12.2024, IV R 11/23

Keine Haftung des Grundstückserwerbers für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen

Zur Kommentierung

Ein vom Voreigentümer veranlasster unrichtiger Steuerausweis im Sinne des § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG kann dem Grundstückserwerber nicht nach § 566 Abs. 1 BGB zugerechnet werden.

Urteil v. 5.12.2024, V R 16/22

Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Zwangsversteigerung eines Grundstücks durch einen absonderungsberechtigten Grundpfandgläubiger

Zur Kommentierung

Wird ein zur Insolvenzmasse gehörendes und mit einem Absonderungsrecht belastetes Grundstück nach Insolvenzeröffnung auf Betreiben eines Grundpfandgläubigers ohne Zutun des Insolvenzverwalters versteigert und durch die Zwangsversteigerung ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn ausgelöst, ist die auf den Gewinn entfallende Einkommensteuer eine "in anderer Weise" durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründete Masseverbindlichkeit. Dies gilt auch dann, wenn das Grundstück bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwangsvollstreckungsrechtlich beschlagnahmt war.

Urteil v. 12.11.2024, IX R 6/24

Alle am 20.2.2025 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen



Schlagworte zum Thema:  Bundesfinanzhof (BFH) , BFH-Urteile
0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion