Am 14.12.2011 hat der BFH sechs Entscheidungen zur Veröffentlichung frei gegeben.

Kompakt und aktuell: An dieser Stelle erhalten Sie jeden Donnerstag ab 14 Uhr die Volltexturteile der am Vortag veröffentlichten BFH Urteile und jeden Montag ab 14 Uhr Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Urteilen.

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ThemaEntscheidung

Handwerkerleistungen: Erd- und Pflanzarbeiten im häuslichen Garten sind steuerbegünstigt

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG ist auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses zu gewähren, gleichgültig, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird.

Urteil v. 13.7.2011, VI R 61/10

Häusliches Arbeitszimmer: Nutzung eines Büroarbeitsplatzes für Fortbildungsmaßnahmen

Steht einem Arbeitnehmer ein Büroarbeitsplatz auch für betrieblich gewünschte Fortbildungsmaßnahmen (hier: Sprachkurs) zur Verfügung, schließt dies die steuerliche Berücksichtigung von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann aus, wenn der Arbeitnehmer das von ihm genutzte Sprachprogramm auf dem Computer des Arbeitgebers nicht installieren darf.

Urteil v. 5.10.2011, VI R 91/10

Umsatzsteuer: Vereinbarte Leistungsentgelte sind auch bei Unterbleiben der Leistung steuerpflichtig

Der von einer Fluggesellschaft vereinnahmte Flugpreis unterliegt auch dann der Umsatzbesteuerung, wenn die Fluggesellschaft die geschuldete Beförderungsleistung nicht erbringt, den Flugpreis aber gleichwohl behalten darf.

Urteil v. 15.9.2011, V R 36/09

Grundsteuer: Schwimmende Anlage ist bewertungsrechtlich kein Gebäude

Eine auf dem Wasser schwimmende Anlage (hier: Event- und Konferenzzentrum) ist mangels fester Verbindung mit dem Grund und Boden und wegen fehlender Standfestigkeit kein Gebäude.

Urteil v. 26.10.2011, II R 27/10

Rückstellungen: Mietrückzahlungen aus der Vermietung von Kraftfahrzeugen

Verpflichtet sich der Vermieter von Kraftfahrzeugen, das Fahrzeug zum Ende der Mietzeit zu veräußern und den Veräußerungserlös insoweit an den Mieter auszuzahlen, als er einen vertraglich vereinbarten, unter dem Buchwert der Fahrzeuge zum Vertragsende liegenden Restwert übersteigt, kann er dafür eine Rückstellung bilden.

Urteil v. 21.9.2011, I R 50/10

Insolvenzverfahren: Umsatzsteuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrag

1. Grundlage für die Steuerberechnung im Insolvenzverfahren ist der nach §§ 16 ff. UStG berechnete Steueranspruch für das Kalenderjahr. Dabei unterliegt die Steuerberechnung weder den Beschränkungen der Insolvenzaufrechnung noch denen der Insolvenzanfechtung.

2. Der widerspruchslosen Eintragung in die Insolvenztabelle kommt dieselbe Wirkung zu, wie der beim Bestreiten vorzunehmenden Feststellung; sie kann wie diese unter den Voraussetzungen des § 130 AO geändert werden.

Urteil v. 24.11.2011, V R 13/11