Betriebsbereiche einer Müllverbrennungsanlage als BgA

Das Schleswig-Holsteinische FG musste die Frage klären, ob die Betriebsbereiche "Abfallverbrennung" und "Energieerzeugung" einer Müllverbrennungsanlage als grundsätzlich eigenständige BgA anzusehen sind.

Eigenständige Betriebe gewerblicher Art (BgA) 

Fraglich in dem Streitfall vor dem Schleswig Holsteinischen FG war, ob die Betriebsbereiche "Abfallverbrennung" und "Energieerzeugung" einer in der Rechtsform einer GmbH Co. KG organisierten Müllverbrennungsanlage (MVA), an der eine Stadt als Kommanditistin beteiligt war, im Streitjahr 2006 als jeweils eigenständige BgA anzusehen waren. Dies wurde vom FG bejaht.

Bei der weiteren Frage, inwiefern diese ggf. miteinander, aber auch - insgesamt oder jeweils einzeln - mit von der Stadt unterhaltenen Verkehrs-/Versorgungs-BgA im sog. steuerlichen Querverbund zusammengefasst werden konnten, entschied das Gericht jedoch, dass dies hier nicht möglich sei. 

FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 15.1.2019, 1 K 116/13, Az. Revision: I R 9/19

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