Aufwendungen für die Erlangung eines Professorentitels als Betriebsausgaben
Vor dem FG klagte der Partner einer hochspezialisierten Arztpraxis. Mit der GmbH hatte er in 2013 einen "Wissenschaftsvertrag" geschlossen.
Erlangung eines Titels betrieblich veranlasst
Die GmbH vermittelte dem Kläger u.a. eine Nebentätigkeit an einer Universität im Ausland, welche auf die Verleihung eines entsprechenden Titels ausgerichtet war. Der Kläger machte die Zahlung an die GmbH als Betriebsausgaben geltend. Das Gericht entschied rechtskräftig, anders als das FG Münster in einem ähnlichen Fall (FG Münster, Urteil v. 13.10.2017, 4 K 1891/14 F, Haufe Index 11395004), dass hier die Erlangung des Titels betrieblich veranlasst war und damit der Betriebsausgabenabzug möglich war.
Schleswig-Holsteinische FG, Urteil v. 6.3.2019, 4 K 48/18, Juli-Newsletter des FG
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
342
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
217
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
154
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
125
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
105
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
94
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
89
-
Zeitpunkt der Verlustrealisierung nach § 17 EStG
78
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
72
-
Steuerliche Behandlung von "Earn-Out-Zahlungen"
70
-
Verwertung metallischer Verbrennungsrückstände durch ein Krematorium
10.09.2026
-
Finanzbehörde muss nicht eidesstattlich versichern
10.09.2026
-
Alle am 10.9.2026 veröffentlichten Entscheidungen
10.09.2026
-
Rückforderung von Kindergeld bei fehlendem Kontakt zum Kind
09.09.2026
-
Niedersächsisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß
09.09.2026
-
Doppelte Haushaltsführung mit einem Wohnmobil
08.09.2026
-
Niederländische Altersrente mit Besteuerungsanteil anzusetzen
08.09.2026
-
Verspätungszuschlag bei Änderung einer Umsatzsteuerfestsetzung im Klageverfahren
07.09.2026
-
Beiträge an einen Schulförderverein können als Schulgeld abziehbar sein
07.09.2026
-
Vorsteuerabzug trotz verspäteter Mehrwertsteuer-Registrierung
07.09.2026
denker17
24.07.2019 09:24 Uhr
Professor ist in Deutschland ein Beruf, kein Titel (§ 42 HRG). Die Erlangung eines ausländischen Titels ist also privat (und nur von der deutschen Titelsucht verursacht). Deshalb hat das FG Münster Recht.