Aufwendungen für die Erlangung eines Professorentitels als Betriebsausgaben
Vor dem FG klagte der Partner einer hochspezialisierten Arztpraxis. Mit der GmbH hatte er in 2013 einen "Wissenschaftsvertrag" geschlossen.
Erlangung eines Titels betrieblich veranlasst
Die GmbH vermittelte dem Kläger u.a. eine Nebentätigkeit an einer Universität im Ausland, welche auf die Verleihung eines entsprechenden Titels ausgerichtet war. Der Kläger machte die Zahlung an die GmbH als Betriebsausgaben geltend. Das Gericht entschied rechtskräftig, anders als das FG Münster in einem ähnlichen Fall (FG Münster, Urteil v. 13.10.2017, 4 K 1891/14 F, Haufe Index 11395004), dass hier die Erlangung des Titels betrieblich veranlasst war und damit der Betriebsausgabenabzug möglich war.
Schleswig-Holsteinische FG, Urteil v. 6.3.2019, 4 K 48/18, Juli-Newsletter des FG
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denker17
24.07.2019 09:24 Uhr
Professor ist in Deutschland ein Beruf, kein Titel (§ 42 HRG). Die Erlangung eines ausländischen Titels ist also privat (und nur von der deutschen Titelsucht verursacht). Deshalb hat das FG Münster Recht.