Aufwendungen für die Erlangung eines Professorentitels als Betriebsausgaben
Vor dem FG klagte der Partner einer hochspezialisierten Arztpraxis. Mit der GmbH hatte er in 2013 einen "Wissenschaftsvertrag" geschlossen.
Erlangung eines Titels betrieblich veranlasst
Die GmbH vermittelte dem Kläger u.a. eine Nebentätigkeit an einer Universität im Ausland, welche auf die Verleihung eines entsprechenden Titels ausgerichtet war. Der Kläger machte die Zahlung an die GmbH als Betriebsausgaben geltend. Das Gericht entschied rechtskräftig, anders als das FG Münster in einem ähnlichen Fall (FG Münster, Urteil v. 13.10.2017, 4 K 1891/14 F, Haufe Index 11395004), dass hier die Erlangung des Titels betrieblich veranlasst war und damit der Betriebsausgabenabzug möglich war.
Schleswig-Holsteinische FG, Urteil v. 6.3.2019, 4 K 48/18, Juli-Newsletter des FG
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
373
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
266
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
218
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
152
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
143
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
123
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
113
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
109
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
105
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
100
-
Grundstücksübertragung mit Anrechnung auf zukünftige Zugewinnausgleichsforderung
21.05.2026
-
Alle am 21.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
21.05.2026
-
Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
20.05.2026
-
Umqualifizierung von vermögensverwaltenden Einkünften
20.05.2026
-
Aufzeichnungspflicht für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
18.05.2026
-
Ausschüttung von Gewinnen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft nach Liquidationsbeginn
18.05.2026
-
Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO sind keine Betriebsausgaben
18.05.2026
-
Vorbesitzzeiten von Schwesterpersonengesellschaften bei § 6b-Rücklage
18.05.2026
-
Kindergeld bei anlassbezogener Freistellung eines Diplom-Finanzwirts
18.05.2026
-
Alle am 15.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
15.05.2026
denker17
Wed Jul 24 07:24:23 UTC 2019 Wed Jul 24 07:24:23 UTC 2019
Professor ist in Deutschland ein Beruf, kein Titel (§ 42 HRG). Die Erlangung eines ausländischen Titels ist also privat (und nur von der deutschen Titelsucht verursacht). Deshalb hat das FG Münster Recht.