Kosten eines privaten Sicherheitsdienstes als außergewöhnliche Belastungen
In dem Urteilsfall wurde die Klägerin von ihrer Adoptivtochter bedroht. Das Gericht hat deshalb entschieden, dass die Aufwendungen für den privaten Sicherheitsdienst der Klägerin aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig erwuchsen.
FG Münster, Urteil v. 11.12.2017, 13 K 1045/15 E, veröffentlicht am 15.2.2018.
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
432
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
288
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
230
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
170
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
157
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
139
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
120
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
119
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
113
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
112
-
Aufzeichnungspflicht für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
18.05.2026
-
Ausschüttung von Gewinnen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft nach Liquidationsbeginn
18.05.2026
-
Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO sind keine Betriebsausgaben
18.05.2026
-
Vorbesitzzeiten von Schwesterpersonengesellschaften bei § 6b-Rücklage
18.05.2026
-
Kindergeld bei anlassbezogener Freistellung eines Diplom-Finanzwirts
18.05.2026
-
Alle am 15.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
15.05.2026
-
Tätigkeit eines Fußballers als Markenbotschafter
15.05.2026
-
Erbschaftsteuer-Befreiung für Familienheim bei verzögertem Einzug
12.05.2026
-
Nutzung des Privatwagens anstelle des Firmenwagens
11.05.2026
-
Vollverzinsung nach § 233a AO und Billigkeit
11.05.2026