Außergewöhnliche Belastungen: Privater Sicherheitsdienst

Kosten für die Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes können außergewöhnlichen Belastungen sein. So entschied das FG Münster. 

In dem Urteilsfall wurde die Klägerin von ihrer Adoptivtochter bedroht. Das Gericht hat deshalb entschieden, dass die Aufwendungen für den privaten Sicherheitsdienst der Klägerin aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig erwuchsen. 

FG Münster, Urteil v. 11.12.2017, 13 K 1045/15 E, veröffentlicht am 15.2.2018.


Schlagworte zum Thema:  Außergewöhnliche Belastung
0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion