Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble muss um die Milliarden-Einnahmen aus der Brennelementesteuer bangen. Nach dem Finanzgericht Hamburg äußerte auch das Münchener Finanzgericht große Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von der Atomkraftwerksbetreibern zu zahlenden Abgabe

Ein entsprechender "Spiegel"-Bericht wurde in Branchenkreisen bestätigt. Damit stehen die geplanten Einnahmen von jährlich 1,3 Milliarden Euro infrage - pro Akw müssen rund 150 Millionen Euro gezahlt werden.

In diesem Fall ging es um Block B des bayerischen Kernkraftwerks Gundremmingen, der mehrheitlich von RWE betrieben wird. Steuern in Höhe von rund 74 Millionen Euro müssen damit vorerst nicht gezahlt werden. "Wir begrüßen diese Entscheidung, die uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt", sagte ein RWE-Sprecher am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur.

Unter anderem wird von dem Gericht infrage gestellt, ob es sich tatsächlich um eine Verbrauchssteuer handelt und ob der Bund eine derartige Steuer überhaupt neu einführen darf. Mit einer ähnlichen Begründung hatte zuvor bereits das Finanzgericht Hamburg einer Eon-Klage gegen einen Steuerbescheid statt gegeben.