Am 15.1.2014 hat der BFH achtEntscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Keine Pauschalsteuer auf Sachzuwendungen an nicht steuerpflichtige Empfänger | Sachzuwendungen an Empfänger, die nicht der Besteuerung im Inland unterliegen, sind nicht pauschalierungsfähig. | |
Pauschale Besteuerung von Geschenken an Kunden und Geschäftsfreunde | Das Pauschalierungswahlrecht für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind (Kunden, Geschäftsfreunde), erfasst auch Zuwendungen im Wert von weniger als 35 EUR. | |
Vorsteuerabzug bei Durchschnittssatzbesteuerung und Regelbesteuerung | Für die Zuordnung der Eingangsleistungen kommt es allein darauf an, ob damit der Durchschnittssatzbesteuerung oder der Regelbesteuerung unterliegende Umsätze ausgeführt werden. | |
Keine Lohnsteuerpauschalierung für nicht steuerpflichtige Zuwendungen | Die Betreuung eines Kunden bei einer Kundenveranstaltung, kann im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen und daher die Zuwendung eines lohnsteuerrechtlichen Vorteils ausschließen | |
Umsatzsteuerbefreite Kreditgewährung im Rahmen eines "Public-Private-Partnership-Projekts" | Bei einer Bauleistung in Verbindung mit einer langjährigen Finanzierung kann neben der Werklieferung eine eigenständige steuerfreie Kreditgewährung vorliegen. | |
Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung | Die Gesamtplanrechtsprechung findet keine Anwendung, wenn sich der Steuerpflichtige bewusst für die Übertragung von Wirtschaftsgütern in Einzelakten entscheidet. | |
Abzweigung von Kindergeld an Grundsicherungsträger | Im Rahmen der Ermessensentscheidung über die Abzweigung sind die von dem Kindergeldberechtigten tatsächlich erbrachten Unterhaltsaufwendungen zu berücksichtigen. | |
Keine Bindungswirkung einer familiengerichtlichen Bestimmung des Kindes zum Kindergeldberechtigten | Die Entscheidung des Familiengerichts über die vorrangige Kindergeldberücksichtigung ist bei Überschreitung des gesetzlichen Entscheidungsrahmens für die Familienkasse nicht bindend. |