Steuerberater: Registrierung elektronisches Meldeportal der FIU

Alle Steuerberater müssen sich bis zum 1.1.2024 im elektronischen Meldeportal "goAML" der Financial Intelligence Unit (FIU) registrieren.

Das gilt für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte und Lohnsteuerhilfevereine unabhängig davon, ob sie tatsächlich Geldwäschemeldungen abgeben möchten bzw. müssen (§ 45 Abs. 1 Satz 2 GWG).

Registrierung allein der Kanzlei nicht ausreichend

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) weist darauf hin, dass die Registrierungspflicht unabhängig von der Form der ausgeübten Berufsträgerschaft besteht und die Registrierung allein der Kanzlei nicht ausreichend ist. Berufsträger, die über mehrere Berufsqualifikationen verfügen (z.B. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) können sich nur mit einer Qualifikation registrieren. Dabei soll laut FIU die vorherrschende Berufsausübung im Vordergrund stehen.

Registrierungspflicht von Rechtsanwälten

Rechtsanwälte müssen die Registrierung dagegen nur dann vornehmen, wenn Sie für Mandanten an der Planung oder Durchführung von folgenden Geschäften mitwirken (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG):

  • Kauf und Verkauf von Immobilien oder Gewerbebetrieben,
  • Verwaltung von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Vermögenswerten,
  • Eröffnung oder Verwaltung von Bank-, Spar- oder Wertpapierkonten,
  • Beschaffung der zur Gründung, zum Betrieb oder zur Verwaltung von Gesellschaften erforderlichen Mittel,
  • Gründung, Betrieb oder Verwaltung von Treuhandgesellschaften, Gesellschaften oder ähnlichen Strukturen.

Meldung in elektronischer Form

Der FIU sind Meldungen grundsätzlich in elektronischer Form zu übermitteln, sofern keine Ausnahmegenehmigung zur Vermeidung unbilliger Härten vorliegt. Hierzu stellt die FIU den Verpflichteten seit dem 13.11.2017 die Webanwendung "goAML" als Meldeportal zur Verfügung. Nach einmaliger Registrierung und anschließender Prüfung und Bestätigung durch die FIU können auf verschlüsseltem Weg Meldungen abgeben werden. Mit der FIU kann dan auch über eine in goAML integrierte Mailbox kommuniziert werden.

Die Software goAML soll dazu beitragen, dass die FIU Geldwäsche-Verdachtsmeldungen schneller analysieren und im Zusammenhang mit anderen Daten oder vergleichbaren Fällen bewerten sowie neue Strategien der Geldwäsche noch frühzeitiger erkennen kann.

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