Antrag auf Autorisierung als "go-digital"-Berater

Seit dem 1.1.2022 gilt für das Förderprogramm "go-digital" eine neue Richtlinie, die Ende 2024 auslaufen wird. Ein Antrag auf Autorisierung als Beratungsunternehmen muss bereits bis zum 28.2.2022 erfolgen. Gleiches gilt für bereits autorisierte Berater, welche für die zwei neuen Module "Digitalisierungsstrategie" und "Datenkompetenz" ("go-data") eine Nachautorisierung beantragen können.

Ziel der neuen Förderrichtlinie ist eine noch zielgerichtetere Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe.

Digitalisierung deutscher KMU

Mit dem Förderprogramm "go-digital" werden KMU bei der Optimierung ihrer Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen unterstützt. Gefördert wird die fachliche Beratung der Begünstigten durch ein autorisiertes Beratungsunternehmen, das für die KMU auch die Antrags-Formalitäten des Förderprozesses übernimmt. Eine Übersicht aller autorisierten Beratungsunternehmen finden Sie hier. Die Förderquote beträgt 50 % bei einem Beratertagessatz von max. 1.100 EUR netto.

Neue Fördermodule

Inhaltlich unterteilt sich das Förderprogramm "go-digital" ab 2022 nicht mehr wie bisher in 3 Module, sondern in insgesamt 5 Fördermodule (s. Modulbeschreibungen des BMWi):

Modul Digitalisierungsstrategie

  • Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle oder -prozesse,
  • Digitalisierung vorhandener Geschäftsmodelle oder -prozesse,
  • Ziel: Bedürfnisanalyse, Machbarkeitsanalyse und Risikoabschätzung zum eigenen Digitalisierungsvorhaben.

Modul IT-Sicherheit

  • Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur,
  • Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen,
  • Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen.

Modul Digitalisierte Geschäftsprozesse

  • Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur,
  • Je nach Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens sind bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen möglich: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren,
  • Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren.

Modul Datenkompetenz

  • Erfassen und Erzeugen von Daten
  • Datenidentifizierung, Datenaus- und -verwertung
  • Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Datenverarbeitung
  • Berücksichtigung von rechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekten im Umgang mit Daten
  • Ziel: Aktive Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie und Generierung neuer Geschäftsfelder

Modul Digitale Markterschließung

  • Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
  • Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
  • Nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren
  • Ziel: Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings

Die Module "Digitalisierungsstrategie" und "Datenkompetenz" sind mit Neuerung der Richtlinie zusätzlich in das Förderprogramm aufgenommen worden. Bereits autorisierte Beratungsunternehmen können für die neuen Module bis zum 28.2.2022 eine sog. Nachautorisierung beantragen. Die Frist gilt auch für Anträge auf Autorisierung in allen Modulen. Mehr zum Autorisierungsverfahren finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen – Richtlinie zum Förderprogramm