Stellungnahme zum Vorschlag für eine GmbH mit gebundenem Vermögen
Eine Gruppe von Wissenschaftlern hatte einen Gesetzesentwurf für eine sog. GmbH mit gebundenem Vermögen (im Folgenden kurz: GmbH-gebV) vorgelegt. Ziel des Vorschlags ist, eine Rechtsform für Unternehmer zu schaffen, die die Unabhängigkeit und den Bestand ihrer Unternehmen im Sinne einer nachhaltigen Wertschöpfung sicherstellen und ihre Unternehmen in einer familienunabhängigen Form von Verantwortungseigentum führen.
Bei der GmbH-gebV handelt es sich um eine Variante der GmbH, deren Typusmerkmal eine fxierte Ausschüttungssperre sein soll. Jegliche Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter einer GmbH-gebV sollen verboten sein.
Ausschüttungssperre zwingend und unabänderlich
Die Ausschüttungssperre soll in verschiedene Richtungen abgesichert werden: Für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters erhält dieser eine Abfndung nur in Höhe des Nominalwerts der Einlage, nicht des Zeitwerts des Anteils. Gleiches gilt bei Liquidation der Gesellschaft; ein übersteigendes Vermögen ist in diesem Fall entweder an eine andere GmbH-gebV oder an gemeinnützige Einrichtungen zu verteilen. Verdeckte Gewinnausschüttungen sind untersagt.
Flankierende Berichts- und Prüfungspfichten sollen gewährleisten, dass das Verbot eingehalten wird. Ebenfalls verboten sind (Teil-)Gewinnabführungsverträge und Genussrechte. Schließlich sollen auch übertragende Umwandlungen auf eine Gesellschaftsform ohne Vermögensbindung oder ohne Gemeinnützigkeit unzulässig sein. All dieseVorschriften sind nach dem Vorschlag zudem zwingend und unabänderlich. Alle Gesellschafter, aktuelle wie künftige, sind daran gebunden.
Hinsichtlich der sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen sollen für die GmbH-gebV dieselben Regeln gelten wie für die normale GmbH.
Probleme der GmbH-gebV
Die würde nach Ansicht des Wissenschaftlichen Beirat beim BMF gewichtige Governanceprobleme auslösen und rechtspolitisch problematische generationsübergreifende Freiheitsbeschränkungen bewirken. Zudem drohten Lücken bei der Besteuerung. Die bestehende Rechtsordnung biete bereits
ausreichend Raum für verantwortungsvolles Unternehmertum.
Stellungnahme v. 28.9.2022 zum Vorschlag für eine GmbH mit gebundenem Vermögen
-
Koalition einigt sich auf Steuerentlastungen
9612
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet
564
-
E-Rechnung
4379
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
428459
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
3363
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
3364
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
232
-
Diese Reform ist ein Reförmchen auf allen Ebenen
206
-
Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
1842
-
Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
183
-
Automatischer Informationsaustausch zu Kryptowerten
22.07.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Einkünften über digitale Plattformen
20.07.2026
-
Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
17.07.20262
-
SPD-Generalsekretär will Erbschaftsteuer-Schlupflöcher schließen
15.07.2026
-
DStV warnt vor Risiken der geplanten EU Inc.
14.07.2026
-
Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung
13.07.2026
-
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
10.07.2026
-
Dividenden aus Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten
09.07.2026
-
Diese Reform ist ein Reförmchen auf allen Ebenen
08.07.2026
-
Künstlersozialabgabe soll im Jahr 2027 auf 5 Prozent steigen
07.07.2026